Seligsprechung von Jesuitengeneral Arrupe einen Schritt weiter

Weitere Hürde genommen

Er führte seinen Orden durch die turbulente Zeit nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil, wurde durch einen Schlaganfall plötzlich arbeitsunfähig - nun steht der Jesuit Pedro Arrupe seiner Seligsprechung einen Schritt näher.

Pater Pedro Arrupe (re.) mit dem Rektor der Hochschule Sankt Georgen (Archiv) (KNA)
Pater Pedro Arrupe (re.) mit dem Rektor der Hochschule Sankt Georgen (Archiv) / ( KNA )

Das Seligsprechungsverfahren für den ehemaligen Jesuitengeneral Pedro Arrupe (1907-1991) nimmt eine wichtige Hürde.
Am 14. November wird die diözesane Phase des Prozesses abgeschlossen, teilte das Vikariat Rom am Mittwoch mit. Das Seligsprechungsverfahren wurde 2019 auf Bitten der Jesuiten formal eröffnet.

Arrupe wurde 1907 im Baskenland geboren und trat 1927 nach einem Medizinstudium in den Jesuitenorden ein. Als Missionar ging er 1938 nach Japan. Ab 1942 wirkte er als Novizenmeister in Hiroshima, wo er den Abwurf der Atombombe erlebte und daraufhin aus dem Noviziat seines Ordens ein Feldlazarett machte. 1965, kurz vor Ende des Zweiten Vatikanischen Konzils, wurde er zum Generaloberen des Ordens gewählt.

Amtszeit endete mit Krise

Als ein Schlaganfall Arrupe 1981 arbeitsunfähig machte, setzte Papst Johannes Paul II. einen "persönlichen Delegaten" zur Leitung des Ordens ein und stürzte die Jesuiten so in eine schwere Krise, die erst 1983 mit der Wahl eines Nachfolgers beendet wurde. Arrupe starb 1991 in Rom.

Einer Seligsprechung geht ein genau festgelegtes kirchliches Untersuchungsverfahren voraus. Dazu muss das zuständige Bistum
Informationen über Leben und Sterben der Person sammeln und ein Wunder oder den Märtyrertod sowie Tugendhaftigkeit und den "Ruf der Heiligkeit" nachweisen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Akten dem vatikanischen Dikasterium für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse zugeleitet. Sie prüft die Echtheit der Dokumente und Zeugenaussagen und holt gegebenenfalls Gutachten über Wunder ein. Nach positivem Abschluss des Verfahrens erklärt der Papst, dass der Verstorbene als Seliger bezeichnet und öffentlich verehrt werden darf.

Seligsprechung

Bei einer Seligsprechung stellt die katholische Kirche durch Urteil des Papstes fest, dass ein gestorbener Mensch vorbildlich aus dem Glauben gelebt hat und Christus in besonderer Weise nachgefolgt ist. Daraus ergibt sich die offizielle Empfehlung, diese Person als Vorbild und Fürsprecher bei Gott anzunehmen. Selige werden im Gegensatz zu Heiligen nur regional verehrt. Der Seligsprechung kann aber eine Heiligsprechung und damit die weltweite Verehrung der betreffenden Person folgen.

Unterlagen zum Seligsprechungsverfahren / © Cristian Gennari/Romano Siciliani (KNA)
Unterlagen zum Seligsprechungsverfahren / © Cristian Gennari/Romano Siciliani ( KNA )
Quelle:
KNA