Freiburger Erzbischof kritisiert geplante Abtreibungsreform

Keine "Änderungen im Eiltempo"

Der Bundestag könnte noch vor den Neuwahlen im Februar das Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch liberalisieren. Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger lehnt die Pläne ab. Es fehle die Zeit für eine angemessene Debatte.

Symbolbild Frau mit einem Schwangerschaftstest / © Marian Weyo (shutterstock)
Symbolbild Frau mit einem Schwangerschaftstest / © Marian Weyo ( shutterstock )

Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger hat sich gegen eine Gesetzesänderung des Schwangerschaftsabbruchs noch vor den Neuwahlen im Februar gewandt. "Wer hier Änderungen will, muss darüber vorher eine breite gesellschaftliche Debatte führen. Das ist bislang nicht geschehen", sagte Burger am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Stephan Burger, Erzbischof von Freiburg / © Harald Oppitz (KNA)
Stephan Burger, Erzbischof von Freiburg / © Harald Oppitz ( KNA )

"Deshalb lehne ich es entschieden ab, jetzt kurz vor den nächsten Bundestagswahlen zu versuchen, Änderungen im Eiltempo durchzusetzen", betonte er. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen berührten Grundfragen menschlichen Lebens, die nicht einfach im Vorübergehen erledigt werden könnten.

"Auch wenn die katholische Kirche sich für einen noch weiter reichenden Lebensschutz einsetzt, bildet die geltende Gesetzeslage bislang einen für die Gesellschaft tragfähigen Kompromiss zum Schutz der Schwangeren und des vorgeburtlichen Lebens", sagte der Erzbischof. Deshalb spreche er sich gegen eine Änderung aus.

Heute Debatte im Bundestag

Der Bundestag berät am heutigen Donnerstag eine mögliche Reform für eine Abtreibungsregelung. Unklar ist, ob in den verbleibenden Sitzungswochen bis zu den Neuwahlen am 23. Februar noch über den Gesetzentwurf abgestimmt wird.

Kern des vor allem von Abgeordneten der SPD und der Grünen vorgelegten Reformentwurfs zur bisherigen Abtreibungsregelung ist, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herauszunehmen. Abbrüche bis zur zwölften Woche sollen stattdessen "rechtmäßig und straffrei" sein und im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden.

Nach geltendem Gesetz sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland zwar rechtswidrig, sie bleiben aber in den ersten zwölf Wochen straffrei, wenn die Frau sich zuvor in einer Schwangerenberatungsstelle beraten lässt.

Quelle:
KNA