Erzbischof Burger wünscht Absicherung des Bundesverfassungsgerichts

Noch vor den Neuwahlen

Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger hofft, dass die geplante Absicherung des Bundesverfassungsgerichts noch vor den Neuwahlen gelingt. Es gelte, keine Zeit zu verlieren. Die Parteien stehen in der Verantwortung, betonte Burger.

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe / © Uli Deck (dpa)
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe / © Uli Deck ( dpa )

Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger hat sich dafür ausgesprochen, noch in dieser Legislaturperiode wichtige Regelungen für die Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern. 

Erzbischof Stephan Burger / © Harald Oppitz (KNA)
Erzbischof Stephan Burger / © Harald Oppitz ( KNA )

"Die demokratischen Parteien tragen hier eine hohe Verantwortung, das Verfassungsgericht zu stärken und abzusichern", sagte Burger am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Auf die Frage, ob die Grundgesetzänderung nicht auch bis nach der nächsten Bundestagswahl warten könne, sagte Burger: "Die Parteien stehen jetzt in der Verantwortung."

Änderung des Grundgesetzes ist offen

Derzeit ist unklar, ob die in den vergangenen Monaten gemeinsam vom Bundesjustizministerium und den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP erarbeiteten Pläne noch vor den Wahlen am 23. Februar umgesetzt werden.

Ziel der Grundgesetzänderung ist es, das Verfassungsgericht vor einer möglichen politisch motivierten Entmachtung zu bewahren, indem zentrale Vorschriften direkt in die Verfassung geschrieben werden.

Gesetzesänderung hat niedrigere Hürden

Bislang stehen Vorgaben wie die Organisation der Richterwahl, der Aufbau des Gerichts in zwei Senate und die Amtsdauer der Richter und Richterinnen in einem einfachen Gesetz, das verhältnismäßig schnell geändert werden könnte. Für Änderungen des Grundgesetzes braucht es dagegen breitere politische Mehrheiten.

Karlsruhe, als Sitz von Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof, liegt im Erzbistum Freiburg. Burger ist hier Mit-Gastgeber des Foyers Kirche und Recht - einem Dialogforum zwischen Bundesgerichten und christlichen Kirchen.

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

Außenansicht Bundesverfassungsgericht / © Harald Oppitz (KNA)
Außenansicht Bundesverfassungsgericht / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA