Priester des Erzbistums Köln klagt gegen Berichterstattung der "Bild"

Presserechtliches Verfahren

In einem presserechtlichen Verfahren klagt ein Priester des Erzbistums Köln gegen die Berichterstattung der "Bild"-Zeitung über Zugriffsversuche auf Erotik-Seiten von Dienstrechnern. Kardinal Woelki soll dabei als Zeuge aussagen.

Landgericht und Amtsgericht in Köln / © Julia Steinbrecht (KNA)
Landgericht und Amtsgericht in Köln / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Vor dem Landgericht Köln soll der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki als Zeuge in einem presserechtlichen Verfahren aussagen, in dem ein Priester des Erzbistums gegen die "Bild"-Zeitung klagt, weil er dort mit Namen genannt und als "Porno-Prälat" bezeichnet worden war. 

Eine Sprecherin des Landgerichts bestätigte am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) einen entsprechenden Bericht des WDR.

Laut der Sprecherin hat die für Pressesachen zuständige 28. Zivilkammer einen Beweisbeschluss gefasst, wonach Woelki und ein weiterer Zeuge zu einer mündlichen Verhandlung am 12. März erscheinen sollen. Hintergrund ist eine Berichterstattung der "Bild"-Zeitung im August 2023 über Zugriffsversuche auf Erotik-Seiten von Dienstrechnern des Erzbistums Köln.

Im vergangenen Jahr war das Ergebnis einer Routineüberprüfung der IT-Sicherheit im Erzbistum bekanntgeworden. Danach hatte der Schutzfilter im Juli 2022 mehr als 1.000 Zugriffsversuche auf risikobehaftete Seiten wie Gewalt, Pornografie oder Drogen verhindert. Unter den 15 Beschäftigten mit den meisten Zugriffsversuchen soll auch der Priester gewesen sein.

Laut WDR klagt der Geistliche jetzt gegen die Berichterstattung der Zeitung. Am ersten Prozesstag habe sein Anwalt bestritten, dass sein Mandant selbst die pornografischen Videos auf seinem Dienstrechner aufgerufen habe.

Suche nach Pornos nicht strafbar

In der Sache hatte auch die Staatsanwaltschaft eine Prüfung eingeleitet. Da es bei den Videos aber nicht um Kinderpornografie ging, wurden keine Ermittlungen aufgenommen. Die Zugriffe von Dienstrechnern auf pornografische Seiten sind weder nach staatlichem noch nach kirchlichem Recht strafbar, in einer Dienstvereinbarung des Erzbistums aber untersagt. Pornografie gilt nach katholischer Sexualmoral überdies als Sünde. Das Erzbistum betonte, Kardinal Woelki selbst sei nicht unter den Porno-Suchern.

Quelle:
KNA