"In den Gottesdiensten am Zweiten Weihnachtstag soll insbesondere der Glaubensgeschwister gedacht werden, die vielerorts in der Welt Opfer von Ausgrenzung und Unterdrückung sind", kündigte die Bischofskonferenz am Mittwoch in Bonn an. Damit verbunden sei das Bekenntnis der Kirche zur Religionsfreiheit aller Menschen.
Gedenktag des heiligen Stephanus
Der 26. Dezember ist in der Kirche der Gedenktag des heiligen Stephanus. Er gilt als der erste, der für den christlichen Glauben gestorben sein soll. Daher rufe man bewusst an diesem Tag zum Gebet für verfolgte Christen auf, so die Bischöfe. Es sei wichtig, inmitten dieser festlichen Zeit an verfolgte Christen zu denken. Das schließe auch Menschen anderer Religionen und Weltanschauungen ein.