Schweizer Parlament lehnt landesweites Burka-Verbot ab

Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" überstimmt

Das Schweizer Parlament, der Ständerat, hat ein landesweites Burka-Verbot abgelehnt. Die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" wurde an diesem Donnerstag mit 34 zu 9 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt.

Vollverschleierte Frauen / © Boris Roessler (dpa)
Vollverschleierte Frauen / © Boris Roessler ( dpa )

Ein Gegenvorschlag des Bundesrates erhielt dagegen Zustimmung von 35 zu 8 Stimmen bei ebenfalls zwei Enthaltungen. Dieser will, dass künftig das Gesicht gezeigt werden muss, wenn es um Identifizierung geht. Doch solle die Entscheidung letztlich bei den Kantonen liegen.

Hinter der Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" steht das sogenannte Egerkinger Komitee um Nationalrat Walter Wobmann (SVP/SO), das 2009 bereits die Initiative für das damals international beachtete Minarettverbot durchbrachte.

Ausnahmen bei Gründen von Sicherheit, Gesundheit und Klima

Im Kern ging es um religiös begründete Verschleierungen, aber auch um vermummte "Randalierer" etwa bei Demonstrationen oder Fußballspielen. Ausnahmen wollte das Komitee demnach ausschließlich aus Gründen von Sicherheit, Gesundheit, Klima und einheimischen Brauchtums wie etwa der "Fasnacht" zulassen. Zudem sollte niemand eine Person zwingen dürfen, ihr Gesicht zu verhüllen.

Der Bundesrat wollte mit seinem indirekten Gegenvorschlag eine gesetzliche Pflicht einführen, das Gesicht zu zeigen, wo die Person identifiziert werden muss. Das gelte etwa bei der Einreise, beim Zoll oder Fahrkartenkontrollen.

Höchster Strafsatz: 9.200 Euro

Bei einem Verstoß sollen Leistungen der betreffenden Behörden verweigert und Geldbußen ausgesprochen werden. Der Höchstsatz soll demnach 10.000 Franken (9.200 Euro) betragen, dürfte aber in den meisten Fällen nicht mehr als einige hundert Franken betragen, um nicht unverhältnismäßig zu sein, so der Bundesrat.

Zunächst hatte der Bundesrat auch per Gesetz unter Strafe stellen wollen, jemanden zur Verhüllung des Gesichts zu zwingen. Nach ablehnenden Reaktionen in der Anhörung verzichtete er aber auf den Passus. Zwar sei ein solcher Zwang nicht hinnehmbar, so der Bundesrat. Mit dem Tatbestand der Nötigung stehe dies aber bereits jetzt unter Strafe.

Verhüllungsverbot wäre "ein Ausdruck der Schwäche"

Bei der Debatte am Donnerstag sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter (fdp), die Gesichtsverhüllung von Frauen passe nicht zur Schweiz und sei Ausdruck eines erzkonservativen, ja radikalen Islam. Umgekehrt stünden aber "auch Kleidervorschriften im Widerspruch zu unserer liberalen Gesellschaft". Ein Verhüllungsverbot wäre "ein Ausdruck der Schwäche". Der Gegenvorschlag löse die Probleme dort, wo sie entstünden.

Burka-Verbote gibt es bereits seit Juli 2016 im Kanton Tessin sowie seit Jahresbeginn in Sankt Gallen. Im Tessin waren seither vor allem Vermummte bei Fußball- oder Hockeyspielen betroffen. Frauen mit Burka oder Nikab erhielten dagegen kaum eine Geldbuße, wie es hieß.

Zwang zur Gesichtsverhüllung mit 30.000 Euro Strafe belegt

Frankreich ahndet das Tragen etwa von Nikabs mit bis zu 150 Euro. Wer eine Frau zur Gesichtsverhüllung zwingt, kann mit bis zu 30.000 Euro Strafe belegt werden. In Belgien werden 15 bis 25 Euro Bußgeld für das Verhüllen des Gesichts erhoben.

Auch Österreich und Dänemark kennen Verhüllungsverbote. Das niederländische Parlament hat die Verschleierung in Verwaltungsgebäuden, Kliniken, Schulen und Verkehrsmitteln untersagt.


Quelle:
KNA