ZdK-Präsident Thomas Sternberg begrüßte am Mittwochmorgen das Ziel eines umfassenden Schutzes von Frauen, wie er in dem Entschließungsantrag debattiert werde: "Die körperliche und seelische Unversehrtheit ist nach wie vor auch in den Ländern der europäischen Gemeinschaft ein gefährdetes Gut".
Daher unterstütze er die Grundsätze und Initiativen des umfassenden Berichts ausdrücklich.
Sorge um das Lebensrecht der Ungeborenen
Sehr kritisch sieht Sternberg jedoch die Einordnung des Schwangerschaftsabbruchs, der wie ein "Menschenrecht" behandelt werde, ohne vom Lebensrecht der Ungeborenen zu sprechen: "Der Absatz verkennt den langen gesellschaftlichen Diskurs und die begründeten Kompromisse, die beispielsweise in Deutschland gefunden wurden", betonte der ZdK-Chef im Blick auf Paragraf 218.
Das deutsche Strafrecht nennt Abtreibung dort klar rechtswidrig, belässt sie aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.
Konkret wird dem EU-Parlament eine Vorlage des kroatischen Mitte-Links-Politikers Predrag Matic zur Abstimmung vorgelegt, die eine Änderung nationaler Regelungen verlangt, zum Beispiel die Auslagerung der Abtreibung aus dem Strafrecht. In dem Bericht werden "sogenannte Gewissensklauseln" kritisiert, die "Leben und Rechte der Frauen gefährden".
Die Debatte über rechtliche Regelungen zur Abtreibung könne nicht sinnvoll geführt werden, "wenn ihr ein radikales Schwarz-Weiß-Denken unterliegt", ergänzte Sternberg.
So habe es auch die christliche Position des Lebensschutzes in allen Phasen des Lebens, wie sie das ZdK vertrete, schwer, angehört zu werden, "wenn auf der einen Seite radikale selbst ernannte 'Lebensschützer' vor ärztlichen Praxen demonstrieren, und auf der anderen Seite gefordert wird, Schwangerschaftsabbrüche vollständig zu legalisieren und die Tötung der Ungeborenen nicht einmal als Problem behandelt wird".
Auch Bischofskonferenz interveniert
Auch die Deutsche Bischofskonferenz, die EU-Bischofskommission COMECE und andere Kirchenvertreter hatten den Vorstoß in den letzten Tagen kritisiert. "Im Zentrum unserer Sorge steht der Schutz der unantastbaren, unveräußerlichen und gleichen personalen Würde aller Menschen", erklärte etwa der COMECE-Vizepräsident, Essens Bischof Franz-Josef Overbeck.
Das umfasse den "Schutz von Frauen vor Ausbeutung, Unterdrückung und Gewalt sowie die Verteidigung ihrer körperlichen und seelischen Unversehrtheit". Es umfasse aber auch den Schutz des ungeborenen Lebens, seiner Menschenwürde und seines Rechts auf Leben.
Es sei daher "problematisch, dass der vorliegende Resolutionsentwurf die Rechte des ungeborenen Kindes nicht berücksichtigt" und sogar den Eindruck erwecke, dass Schwangerschaftsabbruch "ein Menschenrecht und eine ganz normale bzw. wesentliche Gesundheitsdienstleistung" sei.