Knapp ein Jahr nach Sachsen war es auch in Thüringen soweit: Am 11. Juni 1997, vor 25 Jahren, schloss der Freistaat - damals regiert von einer großen Koalition unter dem katholischen Ministerpräsidenten Bernhard Vogel (CDU) - einen Staatskirchenvertrag mit dem Heiligen Stuhl, wie es ihn auch mit den meisten anderen Bundesländern gibt. Ähnliche Abkommen zur Regelung der Beziehungen gab es in Thüringen bereits mit der Jüdischen Landesgemeinde (1993) und den evangelischen Kirchen (1994).
Im Unterschied zu diesen Vertragspartnern hatten sich die Verhandlungen mit der katholischen Kirche aber deutlich länger - sechs Jahre - hingezogen. Umstritten war wie bereits bei den 1994 abgeschlossenen Abkommen mit dem Heiligen Stuhl über die Errichtung der Bistümer Magdeburg, Görlitz und Erfurt sowie des Erzbistums Hamburg, inwieweit der neue Staatskirchenvertrag auf das Preußenkonkordat von 1929 und das Reichskonkordat von 1933 Bezug nehmen sollte.
Fortsetzung der Verträge ohne Zweifel
Der Heilige Stuhl sowie führende Politiker auf Bundesebene und Bischöfe von westdeutschen Diözesen legten Wert darauf, dass an der Geltung des bestehenden Konkordats-Systems keine Zweifel aufkommen. Die neuen Verträge sollten somit nicht einfach an die Stelle der alten treten. Daher ist der katholische Kirchenvertrag Thüringen wie das Abkommen mit Sachsen nicht mit dem Begriff "Konkordat" überschrieben, sondern mit "Vertrag/Accordo". Dass der Kompromiss zustande kam, war nach den Worten des damaligen Apostolischen Nuntius in Deutschland, Erzbischof Giovanni Lajolo, vor allem Ministerpräsident Vogel zu verdanken. Er habe daran eine "entscheidende Mitwirkung" gehabt, betonte der Botschafter von Papst Johannes Paul II.
Indes waren beide Vertragspartner sich darin einig, die Rechtslage "fortzubilden". So haben die neuen Regelungen Vorrang vor denen in den älteren konkordatären Vereinbarungen, "soweit sie denselben Gegenstand betreffen". Dieser Kompromiss machte den Weg frei für Anpassungen etwa bei den kirchlichen Schulen, dem Religionsunterricht sowie in der Jugendarbeit.
Umfassende vertragliche Regelungen
Wie in den Verträgen mit den evangelischen Kirchen und der Jüdischen Landesgemeinde sind auch im Abkommen mit der katholischen Kirche die Bereiche geregelt, die beiderseitige Belange betreffen. Themen der 32 Vertragsartikel sind unter anderem die pastoralen und karitativen Einrichtungen der Kirche sowie die Sonderseelsorge in staatlichen Einrichtungen wie etwa Haftanstalten. Geregelt werden zudem die Körperschaftsrechte der Kirche, die Rechtsstellung der kirchlichen Friedhöfe, die Denkmalpflege und die Kirchensteuer. Anders als in älteren deutschen Staatskirchenverträgen sind wie schon in Sachsen auch die Mitwirkungsrechte der katholischen Kirche in Gremien und Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks festgelegt.
Der Vertrag regelt zudem die Zuschüsse des Freistaates für die katholische Kirche. Damit wurden ältere Rechte auf staatliche Geld- und Sachleistungen, etwa zur Pfarrerbesoldung und zur Erhaltung von Kirchengebäuden wie dem Dom von Nordhausen, abgegolten. Die im Staatskirchenvertrag festgelegten Leistungen beliefen sich 1997 auf umgerechnet rund drei Millionen Euro und sind stufenweise auf derzeit rund 6,5 Millionen Euro jährlich gestiegen.
Rechtliche Stellung theologischer Fakultäten wurden vergessen
Noch nicht geregelt war die Rechtsstellung der Katholisch-Theologischen Fakultät, die erst mit Beginn des Jahres 2003 an die neu gegründete Universität Erfurt kam. Dies erfolgte kurz darauf in einem weiteren Abkommen des Freistaats Thüringen mit dem Heiligen Stuhl.
Zuvor war der Staatskirchenvertrag nach der Ratifizierung am 11. Juli 1997 durch den Landtag am 7. Oktober desselben Jahres in Kraft getreten. Dabei würdigte Thüringens damaliger Kultusminister und späterer Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) die "verlässlichen und auf Dauer angelegten Vereinbarungen". 25 Jahre später bestätigt der Leiter des Katholischen Büros Erfurt, Claudio Kullmann, diese Einschätzung. Der Vertrag habe eine "vertrauensvolle Kooperation" begründet, betont der landespolitische Vertreter der Bistümer Erfurt, Dresden-Meißen und Fulda.