Der bereits vergangenen November eingerichtete Erzbischöfliche Hilfsfonds in Höhe von drei Millionen Euro wurde um 900.000 Euro aufgestockt, teilte das Erzbistum am Donnerstag in Köln mit. Der Fonds speist sich aus zusätzlichen Kirchensteuereinnahmen aus der Energiepreispauschale, die höher ausfallen als ursprünglich angenommen. Von der Auszahlung der zusätzlichen Kirchensteuer hatten seit November bereits Einzelpersonen und Familien in finanziellen Notsituationen profitieren können.
Auch Sozialprojekte wie der Treffpunkt "Wärme und Gemeinschaft" in Bonn-Bad Godesberg oder ein Jugendzentrum in Siegburg hatten finanzielle Unterstützung erhalten. Dort wird den Angaben zufolge Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien montags bis freitags eine warme Mahlzeit angeboten. Zudem biete der Ort die Möglichkeit, ins Gespräch zu kommen, und sei für viele ein zweites Zuhause geworden, sagte der Leiter des Jugendzentrums Marc Hammer.
Wer kann die Hilfe beantragen?
Die finanzielle Hilfe können laut Angaben etwa soziale Einrichtungen beantragen, die selbst wegen steigender Energiekosten in Not geraten seien, sowie Haushalte, die aus der Ukraine geflüchtete Menschen aufgenommen hätten.
Auch Kirchengemeinden, -verbände sowie Vereine und kirchliche Gruppen könnten weiterhin zur Abmilderung von Armutsfolgen finanzielle Mittel erhalten. Diese können über Beratungsstellen der örtlichen Caritasverbände, den Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) oder den Sozialdienst katholischer Männer (SkM) beantragt werden.