Es hätten sich Unklarheiten in der Bewertung des Falls ergeben, insbesondere in der Abstimmung mit dem Land NRW, teilte die zuständige Stadt Viersen am späten Montagnachmittag mit. Damit wird das Paar nicht wie ursprünglich vorgesehen nach Polen überstellt, sondern durchläuft ein Asylverfahren in Deutschland. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil die Räumung eines Kirchenasyls ungewöhnlich ist.
Erster Versuch aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen
Das Ehepaar war 2021 aus dem Irak geflohen und lebte seit Mai im Kirchenasyl in Räumen der evangelischen KirchengemeindeLobberich/Hinsbeck im Kreis Viersen. Am 10. Juli wurde es während einer unangekündigten Hausdurchsuchung festgenommen und in Abschiebehaft genommen. Unbestätigten Angaben zufolge sollte es am Dienstag nach Polen überstellt werden, wo es in die EU eingereist war. So sieht es das sogenannte Dublin-Abkommen vor. Einen Eilantrag, mit dem der Anwalt des Paares die Überstellung verhindern wollte, lehnte das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Montag ab.
Ein erster Versuch, das Paar vom Flughafen Düsseldorf in das östliche Nachbarland zu überstellen, war abgebrochen worden, weil die Frau einen Zusammenbruch erlitten hatte.
Kritik an Bruch des Kirchenasyls
Kirche und Menschenrechtler hatten den "seit Jahren einzigartigen, brutalen Bruch des Kirchenasyls" kritisiert. Kirchenasyle müssten auch künftig geschützte Räume bleiben, betonten die Organisation Pro Asyl, die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche und das Ökumenische Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW. In Viersen hatte am Freitag eine Protestaktion stattgefunden.
Viersens Bürgermeisterin Sabine Anemüller (SPD) erklärte: "Die Ausländerbehörde der Stadt Viersen hat den Fall rechtlich einwandfreiund absolut sauber abgearbeitet." Grundlage seien – wie in Asylverfahren vorgegeben – die Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Gerichte hätten das Vorgehen der Ausländerbehörde uneingeschränkt unterstützt.
Entlassung aus Abschiebehaft
Die Eheleute werden nach Angaben der Stadt unmittelbar aus der Abschiebehaft entlassen. Da die Überstellungsfrist am Dienstag ablaufe, gehe das Asylverfahren nun auf die deutschen Behörden über. Damit sei der Haftgrund entfallen. Über das weitere Vorgehen entscheide das BAMF.
Beim Kirchenasyl nehmen christliche Gemeinden oder Ordensgemeinschaften Asylbewerber auf, die von Abschiebung bedroht sind. Nach einhelliger Auffassung verstoßen sie damit gegen geltendes Recht. Gewöhnlich respektieren die Behörden diesen Schutzraum jedoch. Es gibt sogar entsprechende Absprachen zwischen BAMF und Kirchen.
Bundesweit gibt es der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche zufolge derzeit rund 425 Kirchenasyle, davon rund 140 in NRW. Dort seien im vergangenen Jahr rund 98 Prozent der Fälle mit einer Bleibeperspektive für die Betroffenen beendet worden.
Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde am 25. Juli 2023 um 7:45 Uhr aktualisiert.