Am 24. Juli 1922 bestätigte der Völkerbund das britische Mandat über Palästina. Es endete am 14. Mai 1948. Bis dahin trug Großbritannien wesentlich dazu bei, für den Schutz seiner eigenen Interessen die Wurzeln des Nahostkonflikts zu nähren.
"Zwischen London und Neu-Delhi liegt das Heilige Land", beschrieb der Historiker Michael Wolffsohn 2008 dieses britische Interesse an der Region. Ihre strategische Bedeutung für die Sicherung des See- und Landwegs zwischen dem Mutterland und Indien war den Preis einer widersprüchlich erscheinenden Politik wert.
Königreich arbeitete sich Nahostregion vor
Über zwei Jahrhunderte arbeitete sich das Königreich in die Nahostregion vor. Im Ersten Weltkrieg sagte es dabei jedem zu, was er gern wollte: Den Arabern versprach London Unabhängigkeit, den Zionisten eine "nationale Heimstätte für das jüdische Volk" in Palästina. Dazwischen teilten Frankreich und Großbritannien in geheimen Abkommen den Nahen Osten untereinander auf - für die Zeit nach dem Sieg über das Osmanische Reich.
Im Dezember 1917 schließlich wurde dessen Ende greifbar. Die osmanische Regierung Jerusalems übergab die Stadt kampflos den Briten. Mit dem Ende des Ersten Weltkriegs brach das Osmanische Reich endgültig zusammen. Die Siegermächte übergaben Großbritannien 1920 das Mandat über Palästina, das sich anfangs bis nach Jordanien erstreckte - eine Entscheidung, die der UN-Vorläufer Völkerbund schließlich 1922 bestätigte.
Das politische Konstrukt "Mandat" sollte ein Kompromiss sein zwischen dem von den USA geforderten Selbstbestimmungsrecht der Völker und den kolonialistisch-imperialistischen Bestrebungen europäischer Mächte.
Anders als andere Mandatsverträge sah jener für Palästina jedoch nicht vor, das betroffene Volk nach Erlangen der notwendigen "politischen Reife" in die Unabhängigkeit zu entlassen. Stattdessen schreibt er als Ziel die Umsetzung dessen vor, was in der Balfour-Erklärung von 1917 versprochen wurde: die Errichtung einer "nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina". Dabei dürfe "nichts unternommen werden (...), das die zivilen und religiösen Rechte von existierenden nicht-jüdischen Gemeinschaften beeinträchtigt".
Opportunistischer Kurs
Großbritannien setzte seinen opportunistischen Kurs fort: Mal wurde mit Zionisten kooperiert, mal die arabische Seite unterstützt - je nach den eigenen Interessen. Dem grundlegenden Konflikt zwischen arabischen Bewohnern und jüdischen Einwanderern um dasselbe Stück Land begegnete die Mandatsmacht in altbewährter Kolonialmanier des "teile und herrsche".
Die Unvereinbarkeit der Interessen der arabischen Seite und der Zionisten führten jedoch zu zunehmenden Spannungen im Land.
Wiederholt veröffentlichte die Mandatsmacht Anweisungen, die jüdische Einwanderung nach Palästina zu begrenzen und den Landkauf durch Zionisten einzuschränken. Das Mandat selbst hatte in Artikel 6 eine Erleichterung der jüdischen Einwanderung festgelegt.
Verschärft wurde der Konflikt um das Land mit dem Aufkommen des Nationalsozialismus in Deutschland, der zu einer dramatischen Zunahme der Auswanderung von Juden nach Palästina führte. Die Idee der Teilung des Landes in einen jüdischen und einen arabischen Staat kam erstmals auf: eine Idee, die vor allem die arabische Seite grundsätzlich ablehnte.
Konflikt verschärfte sich
Nicht weniger Ablehnung von beiden Seiten erfuhr ein kurz vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs von den Briten entworfener Plan: Binnen zehn Jahren sollte Palästina unabhängig werden, mit Juden und Arabern als gleichberechtigten Bewohnern und einer von beiden Seiten getragenen Regierung.
Mit der Unabhängigkeit Indiens von Großbritannien 1947 fiel die britische Motivation für eine Herrschaft über Palästina weg. Der Konflikt in Nahost hingegen verschärfte sich. Erwachender arabischer Nationalismus stieß auf ein Europa, dass nach dem Holocaust der Idee eines jüdischen Staates zugeneigt war. Am Ende gab die Mandatsmacht den Ball weiter an die inzwischen gegründeten Vereinten Nationen, die 1947 ihren Teilungsplan für Palästina veröffentlichten. Bis heute ist er die Grundlage der international präferierten Zwei-Staaten-Lösung.