Ampelregierung respektiert Vereinbarung zu Kirchenasyl

Aus Kirchen wird nicht abgeschoben

Im laufenden Jahr haben sich in Deutschland laut Bundesinnenministerium rund 1.300 Geflüchtete in Kirchenasyl begeben. Auch die Ampelregierung respektiere die "Tradition des Kirchenasyls", teilte eine Ministeriumssprecherin mit.

Ein Schlafsack und ein Rucksack liegen auf einer Kirchenbank. Im Hintergrund steht ein Zelt. / © Harald Oppitz (KNA)
Ein Schlafsack und ein Rucksack liegen auf einer Kirchenbank. Im Hintergrund steht ein Zelt. / © Harald Oppitz ( KNA )

Dies ging aus einer Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur hervor.

Es handelt sich demnach aber nicht um ein "eigenes Rechtsinstitut". Wem Kirchenasyl gewährt werde, der müsse bei einer entsprechenden Behördenentscheidung trotzdem ausreisen. "Gleichwohl respektieren die Vollzugsbehörden der Länder mit Rücksicht auf die besondere Stellung der Kirchen in der Verfassungsordnung die Aufnahme in die sakralen Räume und sehen von einem Betreten zur Durchsetzung der Ausreisepflicht im Regelfall ab", hieß es.

Kirchen melden Geflüchtete dem Amt

Am Freitag beginnt die zweitägige Jahrestagung der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche" in Köln, auf der es unter anderem um Rechtsfragen geht. 2015 haben das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sowie die katholische und evangelische Kirche vereinbart, dass Geflüchtete im Kirchenasyl dem Amt gemeldet und die Fälle dann erneut geprüft werden.

Unterkunft und Verpflegung nicht strafbar

Sollte der Antrag abgelehnt und das Kirchenasyl weiter aufrecht erhalten werden, machen sich Kirchenvertreter nicht zwangsläufig strafbar. Das Bayerische Oberste Landesgericht urteilte vergangenen Februar, dass allein die Geflüchteten und die Behörden verpflichtet sind, einen unerlaubten Aufenthalt aktiv zu beenden. Die bloße Gewährung von Unterkunft und Verpflegung ist demnach nicht strafbar.

Kirchenvertreter dürfen demnach abgelehnte Asylsuchende allerdings nicht dazu überreden oder darin bestärken, weiter im Kirchenasyl zu bleiben.

Quelle:
KNA