Daher stünden ihnen Informationen über Ort, Datum und Uhrzeit der Bestattung zu, erklärte die Organisation in Königswinter unter Bezug auf ein von ihr in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten.
Friedhofsverwaltungen dürften sich in familiären Streitfällen nicht auf eine Art Auskunftssperre berufen, so die Initiative. Sofern die "schutzwürdigen Belange der Verstorbenen" wie die Totenruhe nicht gefährdet seien, müsse die Verwaltung die geforderten Informationen herausgeben.
Anspruch kann durchgesetzt werden
Der Anspruch kann laut Verein auch mit einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. Er gelte aber nicht, wenn die Teilnahme einer Person an der Beerdigung dem Wunsch des Verstorbenen widerspreche.
Anders ist nach Darstellung von Aeternitas die Rechtslage bei privaten Bestattungsunternehmen, die ihren Auftraggebern Verschwiegenheit zugesagt haben. Sie begingen mit der Herausgabe von Ort und Zeit der geplanten Bestattung eine Pflichtverletzung.