Angehörige haben Recht auf Teilnahme an Bestattung

Es gibt keine Auskunftssperre

Nahe Angehörige eines Verstorbenen haben laut der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas ein Recht darauf, an der Bestattung eines Familienmitglieds teilzunehmen. Das ist das Ergebnis eines neuen Rechtsgutachtens.

Trauernde auf einem Friedhof / © Rawpixel.com (shutterstock)
Trauernde auf einem Friedhof / © Rawpixel.com ( shutterstock )

Daher stünden ihnen Informationen über Ort, Datum und Uhrzeit der Bestattung zu, erklärte die Organisation in Königswinter unter Bezug auf ein von ihr in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten.

Friedhofsverwaltungen dürften sich in familiären Streitfällen nicht auf eine Art Auskunftssperre berufen, so die Initiative. Sofern die "schutzwürdigen Belange der Verstorbenen" wie die Totenruhe nicht gefährdet seien, müsse die Verwaltung die geforderten Informationen herausgeben.

Anspruch kann durchgesetzt werden

Der Anspruch kann laut Verein auch mit einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. Er gelte aber nicht, wenn die Teilnahme einer Person an der Beerdigung dem Wunsch des Verstorbenen widerspreche.

Anders ist nach Darstellung von Aeternitas die Rechtslage bei privaten Bestattungsunternehmen, die ihren Auftraggebern Verschwiegenheit zugesagt haben. Sie begingen mit der Herausgabe von Ort und Zeit der geplanten Bestattung eine Pflichtverletzung.

Bestattungen in Deutschland

Es gibt zu den Bestattungsarten in Deutschland keine repräsentative Statistiken und Umfragen. Nach vorsichtigen Schätzungen des Bundesverbands Deutscher Bestatter liegt der Anteil von Feuerbestattungen bei etwa 58 Prozent im Jahr. Besonders nachgefragt sind Feuerbestattungen in Nord- und Ostdeutschland, aber auch in den eher katholisch geprägten Regionen nimmt der Trend zur Urne zu. Einzelne Bestatter in Norddeutschland berichten in ihrem Einzugsgebiet von einem Anteil der Feuerbestattung von über 80 Prozent. (DR/dpa)

Symbolbild: Schneebedeckter Grabstein auf einem Friedhof / © Adam J Hague (shutterstock)
Symbolbild: Schneebedeckter Grabstein auf einem Friedhof / © Adam J Hague ( shutterstock )
Quelle:
KNA