Jugendverbände zollen Erzbischof Heße Respekt für Rücktrittsangebot

Angemessen und konsequent

Die katholischen Jugendverbände im Erzbistum Hamburg äußern Respekt für die Entscheidung von Erzbischof Stefan Heße, dem Papst seinen Amtsverzicht anzubieten. Es handele sich um einen angemessenen und konsequenten Schritt, heißt es.

Erzbischof Stefan Heße / © Lars Berg (KNA)
Erzbischof Stefan Heße / © Lars Berg ( KNA )

Die Notwendigkeit dazu bedauere man jedoch sehr, heißt es in einer am Donnerstagabend veröffentlichten Stellungnahme des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) im Erzbistum Hamburg.

Schockierende Ergebnisse

Die Ergebnisse des Missbrauchsgutachtens für das Erzbistum Köln seien einerseits schockierend und bestätigten andererseits nur die Befürchtungen des Dachverbands. "Angesichts der Tatsache, dass bei diesem Gutachten nur auf Basis der vorliegenden Akten gearbeitet werden konnte, ist davon auszugehen, dass das wirkliche Ausmaß sexualisierter Gewalt in unserer Kirche noch viel größer ist."

Heße hatte am Donnerstag dem Papst seinen Rücktritt angeboten und um sofortige Entpflichtung von seinen Aufgaben gebeten, nachdem im Erzbistum Köln ein belastendes Gutachten vorgestellt worden war.

Die Studie wirft dem früheren Kölner Personalchef und Generalvikar elf Pflichtverletzungen bei der Aufklärung von Missbrauchsfällen vor. Nach Lautwerden erster Anschuldigungen gegen Heße hatte der Hamburger BDKJ den Erzbischof bereits im Februar dazu aufgefordert, sein Amt ruhen zu lassen.

Gutachten ein "erster Schritt"

Die Forderung sei mit der Hoffnung verbunden gewesen, dass sich die Vorwürfe mit der Veröffentlichung der Studie klären ließen, so der BDKJ weiter. "Wir bedauern sehr, dass das heutige Gutachten ein anderes Ergebnis geliefert hat und nun diesen Schritt der konsequenten Verantwortungsübernahme notwendig gemacht hat."

Das Gutachten bezeichnet der Dachverband als "ersten Schritt" auf dem Weg zur Aufarbeitung. Das Erzbistum Hamburg solle sich dafür einsetzen, dass sämtliche Archive in allen deutschen Bistümern und Orden für entsprechende Aufarbeitungen geöffnet werden. Eine umfassende Aufarbeitung könne sich jedoch nicht allein auf die Aktenlage beschränken, sondern müsse auch die Betroffenen miteinbeziehen.


Quelle:
KNA
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