Angesichts der Reaktionen in Deutschland auf den Terror der Hamas in Israel müssten Polizei und Justiz noch besser in die Lage versetzt werden, auf Bedrohungen aus dem islamistischen Umfeld zu reagieren, sagte Klein den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Der Paragraf 130 im Strafgesetzbuch solle künftig angewendet werden, ohne dass wie bisher die Störung des öffentlichen Friedens durch die volksverhetzende Handlung festgestellt werden müsse. "Diese klarstellende gesetzliche Änderung sollte zeitnah erfolgen, damit wir als Staat deutlich rote Linien aufzeige - gegen jede Form von Hass und Hetze auf unseren Straßen", sagte der Antisemitismusbeauftragte.
Klein begrüßte die aktuelle Einschätzung der Staatsanwaltschaft Berlin, bei der Parole "from the river to the sea palestine will be free" von dem Anfangsverdacht einer Straftat auszugehen. "Dies ermöglicht auch den Versammlungsbehörden, dagegen vorzugehen", sagte er.