Antrag für Martinstraditionen als immaterielles Erbe läuft

Weckmann, Laterne und Co.

Wird die rheinische Martinstradition als immaterielles Kulturerbe anerkannt? Nach fast sechsmonatiger Vorbereitung ist die Bewerbung dazu beim nordrhein-westfälischen Ministerium für Kultur und Wissenschaft eingereicht worden.

Laternen beim Martinszug / © Melanie Pies (KNA)
Laternen beim Martinszug / © Melanie Pies ( KNA )

Das teilten die Initiatoren im niederrheinischen Brüggen mit. Zuvor hatten sie Mitte September bei einem großen Koordinations- und Infotreffen mehr als 200 Personen von Martinsvereinen und -komitees zwischen Rhein und Maas in Brüggen-Bracht versammelt. Bis zu einer möglichen Anerkennung als immaterielles Kulturerbe wird es nun bis weit in die zweite Jahreshälfte 2018 dauern.

Die Unesco fördert seit 2003 - zusätzlich zum materiellen Erbe wie Baudenkmälern - den Erhalt von Alltagskulturen und lebendigen Traditionen, Wissen und Fertigkeiten. Inzwischen sind der entsprechenden UN-Konvention mehr als 170 Staaten beigetreten. Deutschland ist seit 2013 dabei. Fördergelder sind mit dem Welterbetitel nicht verbunden.

Martin, Fackelzug, Weckmann

Für einen Erfolg des Unesco-Antrags muss das Brauchtum möglichst gut dokumentiert sein: in seinen Hauptsträngen - reitender Martin, Fackelzug, Weckmann und Süßigkeiten - wie auch in regionalen Abweichungen.

An Sankt Martin gibt es Weckmänner (KNA)
An Sankt Martin gibt es Weckmänner / ( KNA )

Das Verfahren für die Aufnahme in die Liste ist mehrstufig. Zunächst muss es eine Tradition ins nationale Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes schaffen. Dazu wählt jedes Bundesland aus den dort eingegangenen Vorschlägen vier aus und übermittelt sie an die Kultusministerkonferenz (KMK). 

Ein unabhängiges Expertenkomitee bewertet die Vorschläge und gibt eine Auswahlempfehlung, die von KMK und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bestätigt sowie von der Deutschen Unesco-Kommission veröffentlicht werden.

Nächster Schritt zur Unesco

Im nächsten Schritt können dann Vorschläge für die weltweite Unesco-Liste eingereicht werden. Über Neueintragungen entscheidet der Zwischenstaatliche Ausschuss für die Erhaltung des immateriellen Kulturerbes auf seiner jährlichen Tagung im Herbst.

Formen immateriellen Kulturerbes werden laut der Deutschen Unesco-Kommission entscheidend von menschlichem Wissen und Können getragen. Sie seien Ausdruck von Kreativität und Erfindergeist und vermittelten Identität und Kontinuität. 

Mit der Aufnahme von 34 neuen Traditionen umfasst das deutsche Verzeichnis seit 2017 nunmehr 68 solcher kulturellen Ausdrucksformen, darunter Porzellanmalerei, Hebammenwesen oder die traditionelle Flussfischerei an der Mündung der Sieg in den Rhein.

Sankt Martin, Bischof von Tours

Der heilige Martin steht für Solidarität und Aufmerksamkeit gegenüber Randgruppen. Er ist Patron der Bettler und Geächteten.

Sankt Martin / © jorisvo (shutterstock)
Quelle:
KNA