Arbeit von Kirchenvorständen in NRW soll neu geregelt werden

Vorlage für kircheninternes Gesetz

Die Arbeit der ehrenamtlichen Kirchenvorstände in katholischen Pfarrgemeinden in Nordrhein-Westfalen soll neu geregelt werden. Dazu haben die fünf Bistümer des Landes nun einen Entwurf für ein neues kircheninternes Gesetz vorgelegt.

Alltag im Pfarrbüro / © Maria Irl (KNA)
Alltag im Pfarrbüro / © Maria Irl ( KNA )

Darüber wollen sie mit dem Land, dessen Zustimmung erforderlich sei, in vertiefte Abstimmungen gehen, wie sie am Mittwoch mitteilten.

Das Kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG) soll zum 1. Januar für die Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn in Kraft treten. Dafür muss zuvor ein Landesgesetz von 1924, das die Belange bislang regelt, vom Landtag aufgehoben werden.

Vermögen einer Gemeinde verwalten

Nach dem KVVG soll weiterhin der Kirchenvorstand das Vermögen einer Gemeinde verwalten - dies aber flexibler tun können, indem er etwa auch digital tagen darf.

Symbolbild Geld und Kirche / © Julia Steinbrecht (KNA)
Symbolbild Geld und Kirche / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Auch soll die Wahlperiode für die Mitglieder von sechs auf vier Jahre verkürzt werden. Der Kirchenvorstand besteht aus dem leitenden Pfarrer und gewählten Mitgliedern sowie weiteren aufgrund besonderer Rechtstitel Berechtigten.

Künftig soll laut Gesetzentwurf nach Möglichkeit ein Pfarrgemeinderatsmitglied auch Teil des Kirchenvorstands sein. Der Pfarrgemeinderat unterstützt den Pfarrer vor allem bei seinen seelsorglichen Aufgaben.

Quelle:
KNA