Darüber wollen sie mit dem Land, dessen Zustimmung erforderlich sei, in vertiefte Abstimmungen gehen, wie sie am Mittwoch mitteilten.
Das Kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG) soll zum 1. Januar für die Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn in Kraft treten. Dafür muss zuvor ein Landesgesetz von 1924, das die Belange bislang regelt, vom Landtag aufgehoben werden.
Vermögen einer Gemeinde verwalten
Nach dem KVVG soll weiterhin der Kirchenvorstand das Vermögen einer Gemeinde verwalten - dies aber flexibler tun können, indem er etwa auch digital tagen darf.
Auch soll die Wahlperiode für die Mitglieder von sechs auf vier Jahre verkürzt werden. Der Kirchenvorstand besteht aus dem leitenden Pfarrer und gewählten Mitgliedern sowie weiteren aufgrund besonderer Rechtstitel Berechtigten.
Künftig soll laut Gesetzentwurf nach Möglichkeit ein Pfarrgemeinderatsmitglied auch Teil des Kirchenvorstands sein. Der Pfarrgemeinderat unterstützt den Pfarrer vor allem bei seinen seelsorglichen Aufgaben.