Die Leistungen für Familien, die Bürgergeld beziehen, stiegen zwar im nächsten Jahr deutlich. "Ich sehe aber eher eine Verringerung der realen Beträge, wenn zum 1. Januar 2025 die Kindergrundsicherung kommt und keine Anpassung entsprechend der Inflationsrate erfolgt", sagte Becker dem Evangelischen Pressedienst (epd).
"Keine deutliche Leistungsanhebung"
Die neue staatliche Leistung werde die Kinder nicht aus der Armut holen. Die Wissenschaftlerin kritisiert seit Jahren in Gutachten für Wohlfahrtsverbände, dass die Regelsätze für die Bezieherinnen und Bezieher von Hartz IV (heute Bürgergeld) nicht das Existenzminimum der Betroffenen sichern. Daran werde auch die neue Kindergrundsicherung nichts ändern, sagte die Volkswirtin dem epd, da mit ihr "keine deutliche Leistungsanhebung" einhergehe.
Nach Angaben von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) können Kinder unter sechs Jahren aus Familien, die Bürgergeld erhalten, im Jahr 2025 mit Leistungen aus der Kindergrundsicherung von bis zu 530 Euro im Monat rechnen. Für Jugendliche gibt es demnach bis zu 636 Euro. Darin enthalten sind die Bürgergeldsätze sowie die für Kinder veranschlagten Kosten für Unterkunft und Heizung und das Bildungs- und Teilhabepaket.
Grundsätzlich sinnvoll
Becker hält die Zusammenfassung von Kindergeld, Kinderzuschlag und Bürgergeld in der Kindergrundsicherung grundsätzlich für sinnvoll. "Ob damit letztlich verlässliche Strukturen und Verfahren geschaffen werden, damit die Leistungen bei den Berechtigten auch wirklich ankommen, hängt aber von vielen Detailregelungen ab – das Ergebnis ist noch schwer abschätzbar", sagte die Expertin.
Derzeit nehmen laut Becker deutlich mehr als ein Drittel der berechtigten Familien ihre Ansprüche auf Sozialleistungen nicht wahr. Wie stark die angekündigte Entbürokratisierung die Inanspruchnahme der staatlichen Leistungen in Zukunft erhöhen werde, lasse sich derzeit schwer abschätzen. "Ich erwarte und erhoffe aber einen mäßigen Rückgang der verdeckten Armut", sagte Becker.