In Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie für die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften gilt dann ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,5 Metern und nicht mehr von zwei Metern, wie das Kabinett in München entschied. Damit stünden für Gläubige wieder mehr Plätze im Kirchenraum zur Verfügung, hieß es.
Maskenpflicht gilt weiterhin
Auch für Kunst und Kultur wurden Lockerungen angekündigt. So sollen gleichfalls ab 22. Juni Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen mit bis zu 100 Besuchern in Innenräumen und mit bis zu 200 Besuchern im Freien möglich sein. Die Pflicht zum Tragen einer Maske gelte unverändert.
Chorgesang wieder zugelassen
Auch der Chorgesang im Bereich der Laienmusik wird laut Mitteilung zu diesem Zeitpunkt wieder zugelassen. Voraussetzung seien ein Mindestabstand der Beteiligten von zwei Metern, regelmäßige Lüftungsintervalle und eine Begrenzung der Probendauer.
Das Wissenschaftsministerium werde in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium noch ein entsprechendes Hygienekonzept entwickeln.