Die beiden Bundesländer begründen die Notwendigkeit damit, dass "eine differenzierte und ganzheitliche Darstellung des Antisemitismus im Kriminalpolizeilichen Meldedienst – Politisch motivierte Kriminalität (KPMD – PMK) nicht gewährleistet" sei, berichtet die "Welt" am Montag.
Der Vorstoß zielt darauf, dass bisher nicht eindeutig zuzuordnende antisemitische Straftaten pauschal in die Kategorie "PMK rechts" einsortiert werden, "wenn sich aus den Umständen der Tat und/oder der Einstellung des Täters keine gegenteiligen Anhaltspunkte zur Tätermotivation ergeben". Das sei irreführend.
"Differenzierte Analyse notwendig"
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) betonte: "Rechtsextrem, linksextrem oder aus dem Ausland importiert – Antisemitismus hat unterschiedliche Facetten. Das haben auch die Vorgänge an der Gelsenkirchener Synagoge noch einmal deutlich gezeigt. Um gezielt gegen die unterschiedlichen Ausprägungen von Antisemitismus vorzugehen, brauchen wir eine präzise und differenzierte Analyse. Deshalb gehen wir hier mit einem gemeinsamen Vorstoß voran."
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) betonte, dass die Erfassung antisemitischer Straftaten in seinem Bundesland bereits entsprechend geändert worden sei. "Aber es ist dringend geboten, sich daran bundesweit zu orientieren", erklärte er. Nur so könne man "Ausbreitungen früh erkennen und verhindern und gezielt Maßnahmen ergreifen, um gegenzusteuern".