Dies betreffe insbesondere die Feier der Osternacht, die in vielen Gemeinden am späten Abend des Karsamstags oder in den frühen Morgenstunden des Ostersonntags gefeiert wird.
Ausgangssperre gilt ab Karfreitag
Bei der Verlegung seien auch die Wegezeiten der Gottesdienstteilnehmer zu berücksichtigen. Erste Gemeinden in Hamburg sagten ihre Osternacht-Gottesdienste bereits ab.
Wegen steigender Corona-Infektionszahlen hatte der Hamburger Senat am Mittwoch eine Ausgangssperre beschlossen. Ab Karfreitag darf demnach zwischen 21.00 und 5.00 Uhr niemand mehr ohne triftigen Grund seine Wohnung verlassen. Die Regelung gilt zunächst bis zum 18. April.