Blair bezieht sich auf ein Gutachten des Sekretärs der vatikanischen Gottesdienst-Kongregation, Erzbischof Arthur Roche. Dieser hatte mitgeteilt, dass der Gebrauch eines Mobiltelefons das Beichtgeheimnis gefährde.
Dies gelte auch für den Vorschlag, dass der Beichtende und der Beichtvater sich zwar physisch in Sichtweite zueinander befinden, zur besseren akustischen Übermittlung des Sündenbekenntnisses dann aber wegen der räumlichen Entfernung auf ein Handy-Telefonat zurückgreifen.
Auch diese Form der Handy-Beichte sei wegen der Gefährdung des Beichtgeheimnisses nicht zulässig.
Wenn es einem Priester nicht möglich sei, das Sakrament der Versöhnung zu spenden, sei eine Sündenvergebung durch Gott dennoch möglich, wenn der Beichtende "vollkommene Reue" empfinde, erklärte Blair unter Berufung auf den Katechismus. Voraussetzung sei aber der feste Vorsatz des Gläubigen, so bald wie möglich zur Beichte zu gehen und das Sündenbekenntnis nachzuholen.
Und was ist mit der Krankensalbung?
In dem Memorandum geht Blair auch auf die Krankensalbung ein. Diese könne nicht von einem Priester an einen Arzt oder eine Krankenschwester delegiert werden, so der Vorsitzende des Ausschusses der US-Bischöfe für den Gottesdienst.
Seit Verhängung strikter Kontaktsperren waren in einigen nordamerikanischen Diözesen Diskussionen über den Umgang mit den Sakramenten geführt worden. Ein Priester der Erzdiözese Portland (Oregon) hatte vor einigen Tagen einem mit Corona infizierten Patienten via Telefon die Krankensalbung erteilt und ein Vergebungsgebet gesprochen.