Katholische Bischöfe kritisieren Landesbischof in Suizid-Debatte

"Bemühen um Fürsorge an erster Stelle"

Die Deutsche Bischofskonferenz widerspricht der Position des evangelischen Landesbischofs Ralf Meister zu Beihilfe zum Suizid in kirchlichen Einrichtungen. Die katholische Kirche sei weiterhin besorgt über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Sterbebegleitung / © Whyframe (shutterstock)

"Der Gedanke, die dem Menschen von Gott geschenkte Autonomie umfasse auch ein fundamentales Recht, sich selbst zu töten, ist problematisch", sagte Konferenz-Sprecher Matthias Kopp am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Bonn.

Die katholische Kirche sei weiterhin besorgt über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Ende Februar zur Aufhebung des Verbots der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe, wie es die gemeinsame Stellungnahme des Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Deutschen Bischofskonferenz damals zum Ausdruck gebracht habe. Darin hätten beide Kirche eine Ablehnung der Suizidbeihilfe bestätigt.

Aktuelle Debatte zeigt Gesprächsbedarf

Kopp erklärte weiter: "Zudem besteht in der Praxis die große Gefahr, dass der assistierte Suizid zu einer normalen Option am Ende des Lebens wird. An erster Stelle muss das Bemühen stehen, Menschen in den besonders vulnerablen Situationen am Lebensende Fürsorge, Begleitung, Trost und Linderung anzubieten." Der weitere Ausbau der hospizlichen und palliativen Versorgung sei entscheidend.

Zugleich betonte der Sprecher, an der aktuellen Debatte werde deutlich, dass es in diesen Fragen Gesprächsbedarf "in der Gesellschaft, unter den Christen und auch im ökumenischen Miteinander" gebe.

"Mensch darf über Lebensende selbstbestimmt nachdenken"

Der Hannoveraner Landesbischof Meister hatte für ein Recht auf Selbsttötung plädiert. Wenn das Leben von Gott geschenkt sei, dürfe der Mensch "auch über die Art und Weise und den Zeitpunkt des Lebensendes selbstbestimmt nachdenken", sagte Meister in der "Zeit"-Beilage "Christ und Welt".

Auch der frühere Bundestagspräsident Wolfgang Thierse widersprach Meisters Sichtweise. "Als Christ sage ich Ja zur menschlichen Selbstbestimmung, aber Nein dazu, dass der Suizid zum Inbegriff der Selbstbestimmung gemacht wird", so das Mitglied des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken (ZdK) im Deutschlandfunk.

"Leben als Geschenk"

Thierse entgegnete dem Landesbischof, dass weder Geburt noch zu lieben sowie krank zu werden, ein "Akt der menschlichen Autonomie" seien. Als Christ begreife er das Leben als ein Geschenk und leite daraus die Verantwortung und "die prinzipielle Unverfügbarkeit" darüber ab. Christen sollten deswegen einer Tendenz widerstehen, Selbsttötung zur "selbstverständlichen Normalität" und zum "Jedermans-Recht" zu machen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Paragrafen 217 Strafgesetzbuch für nichtig erklärt und damit das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben. Die Richter betonten, es gebe ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Darin sei die Freiheit eingeschlossen, auch die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.

Thierse zum Richterspruch: "Was mich daran wirklich irritiert hat, ist die Heroisierung des Suizids und die Verabsolutierung der Autonomie." Es sei durch das Urteil "ein Anspruchsrecht auf unproblematischen Suizid und die Pflicht des Staates, das zu unterstützen und zu gewähren", entstanden.


Quelle:
KNA