Berliner Erzbischof und Caritas für Reform des Arbeitsrechts

Prozess bereits angestoßen

In Berlin sprechen sich der Caritasverband und Erzbischof Heiner Koch für eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts aus. Laut Erzbischof Koch werde es derzeit bereits überprüft. Ergebnisse kommen in der zweiten Jahreshälfte.

Alltag im Pfarrbüro / © Maria Irl (KNA)
Alltag im Pfarrbüro / © Maria Irl ( KNA )

Eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts sei dringend nötig mit Blick auf Mitarbeitende, deren sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität nicht heterosexuellen Vorstellungen und der katholischen Sexualmoral entspricht, sagte Caritas-Direktorin Ulrike Kostka am Freitag dem rbb: "Alle queeren Mitarbeitenden brauchen Rechtssicherheit. Sie brauchen Sicherheit, dass sie ihren Arbeitsplatz nicht verlieren - egal, wer gerade an der Leitung ist."

Ulrike Kostka / © Gordon Welters (KNA)
Ulrike Kostka / © Gordon Welters ( KNA )

Die Aktion #OutInChurch finde sie "absolut klasse", betonte Kostka: "Und ich kann nur sagen: bei uns ist wirklich jeder willkommen - egal, wie die Lebensumstände sind." Am Montag hatten sich 125 katholische Menschen - darunter viele Kirchenmitarbeitende - öffentlich als queer geoutet.

Erzbischof Heiner Koch

"Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir in dieser Frage nicht deutliche Änderungen vornehmen. Ich werde mich für eine Veränderung da einsetzen - aber ich möchte diese Evaluierung da jetzt noch abwarten"

Erzbischof Koch sagte dem rbb, das kirchliche Arbeitsrecht werde derzeit bereits überprüft. Die Auswertung werde in der zweiten Jahreshälfte vorgelegt und diskutiert: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir in dieser Frage nicht deutliche Änderungen vornehmen. Ich werde mich für eine Veränderung da einsetzen - aber ich möchte diese Evaluierung da jetzt noch abwarten."

Erzbischof Heiner Koch / © Harald Oppitz (KNA)
Erzbischof Heiner Koch / © Harald Oppitz ( KNA )

Mit der Personalchefin in Berlin habe er ausgemacht, dass "wenn ein solcher Fall bei uns auf Bistumsebene eintritt, dass ein Mensch aus sexuellen Orientierungsgründen in Probleme kommt oder nicht angenommen wird oder droht entlassen zu werden, ich sofort informiert werde". Er hoffe auf eine grundsätzliche Regelung in der neuen Fassung des Arbeitsrechts, das in der zweiten Jahreshälfte zu erwarten sei.

Unterstützung durch mehrere Bischöfe

Mehrere deutsche Bischöfe und Generalvikare hatten nach der Outing-Aktion betont, das Arbeitsrecht müsse bei der "Bewertung der verschiedenen Lebensformen" weiterentwickelt werden. Niemand dürfe länger Angst haben, deshalb die Kündigung zu erhalten.

Erzbischof Stefan Heße / © Lars Berg (KNA)
Erzbischof Stefan Heße / © Lars Berg ( KNA )

Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße zum Beispiel betonte: "Eine Kirche, in der man sich wegen seiner sexuellen Orientierung verstecken muss, kann nach meinem Dafürhalten nicht im Sinne Jesu sein."

Im Namen der Bischofskonferenz hatte der Aachener Bischof Helmut Dieser die Initiative begrüßt. Sie sei ein Zeichen dafür, dass man daran arbeite, dass ein Klima der Angstfreiheit in der Kirche herrschen und entstehen müsse: "Niemand darf wegen seiner sexuellen Orientierung oder seiner geschlechtlichen Identität diskriminiert oder abgewertet oder kriminalisiert werden."

Kirchliches Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die weit über eine Million Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchen und ihrer
Wohlfahrtsverbände unterscheiden sich erheblich von den für andere Arbeitnehmer geltenden Bestimmungen. Grundlage dafür ist das Grundgesetz, das den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein weitgehendes Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht einräumt.

Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker (KNA)
Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker ( KNA )
Quelle:
KNA