Neun Personen sind von einem unabhängigen Auswahlgremium für drei Jahre in den Rat berufen worden.
Aufarbeitung sexualisierter Gewalt
Zu den Aufgaben des Rats gehöre es, die Weiterentwicklung des Umgangs mit sexualisierter Gewalt in den drei Bistümern zu begleiten. Drei Mitglieder würden zudem in eine Aufarbeitungskommission der Bistümer entsandt, die sich im Aufbau befinde. Ihr sollen - neben den entsandten Mitgliedern des Betroffenenrats - Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Vertretende der beteiligten Bistümer angehören.
Verschobener Start
Die norddeutschen Bistümer hatten die Einrichtung eines Betroffenenrats und einer Aufarbeitungskommission bereits für vergangenes Jahr angekündigt. Die Vorbereitung hatte sich aus verschiedenen Gründen jedoch verzögert. Mit den beiden Gremien wollen die Diözesen eine 2020 getroffene Vereinbarung der Deutschen Bischofskonferenz und des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung umsetzen. Betroffenenräte oder -beiräte und Aufarbeitungskommissionen gibt es bereits in mehreren deutschen Diözesen.