Der 59-jährige soll als Kind von einem Pfarrer und weiteren Kirchenmitarbeitern im Kreis Düren mehrere Jahre lang missbraucht worden sein. Dafür hat er bislang vom Bistum 80.000 Euro in Anerkennung des Leids erhalten.
Forderung für Aufkommen für Materielle Schäden
Dieser Betrag sei "keine angemessene Zahlung", heißt es in einem Schreiben des Anwalts des Betroffenen, das der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. Zuerst hatte die "Aachener Zeitung" über den Fall berichtet.
Neben der Zahlung der sechsstelligen Summe fordert der Jurist auch vom Bistum, alle künftigen materiellen Schäden zu ersetzen, die aus den mutmaßlichen Taten entstehen – also etwa die Kosten für Psychotherapie.
Das Schreiben ist an die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) gerichtet, ein von den deutschen Bischöfen eingesetztes, bundesweit tätiges Gremium, das über die Höhe der freiwilligen Zahlungen der Bistümer an Missbrauchsopfer entscheidet.
Wegweisendes Urteil in Köln
Die Höhe der zuerkannten Beträge orientiert sich nach Angaben der Kommission "am oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder". Sie lag bislang meist unter 50.000 Euro und nur in Einzelfällen höher.
In dieser Hinsicht hatte das Landgericht Köln kürzlich eine wegweisendes Urteil gesprochen. Demnach muss das Erzbistum Köln 300.000 Euro an einen Missbrauchsbetroffenen zahlen. Das Gericht stellte eine Pflicht des Erzbistums zur sogenannten Amtshaftung fest. Das Urteil wurde vergangene Woche rechtskräftig.