Aus diesem sollen Betroffene unabhängig von ihrem rechtlichen Status entschädigen werden. Gespeist werden könne dieser Topf auch aus beschlagnahmten Vermögenswerten der Täter.
Neun Handlungsempfehlungen
Weiter wollen sich die Bischöfe dafür einsetzen, die Warenbeschaffung in kirchlichen Einrichtungen auf Ausbeutung und Menschenhandel zu überprüfen und einen "verantwortungsvollen Konsum" zu fördern.
Die neun Handlungsempfehlungen sprechen sich außerdem dafür aus, die Zusammenarbeit von Behörden und Experten im Kampf gegen den Menschenhandel über Religions- und Landesgrenzen hinaus auszubauen.
Weltweites Phänomen
Der Aktionsplan wurde gemeinsam von der Deutschen Bischofskonferenz und der internationalen Santa Marta Gruppe verantwortet.
Dabei handelt es sich um ein 2014 von Papst Franziskus initiiertes Netzwerk von Bischöfen, Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie kirchlichen Organisationen im Kampf gegen den Menschenhandel.
Menschenhandel ist ein weltweites Phänomen. Betroffen davon sind nicht nur Zwangsprostituierte, sondern auch Menschen, die unter erbärmlichen Bedingungen in der Nahrungsmittelindustrie arbeiten oder solche, die in der sogenannten 24-Stunden-Pflege tätig sind, ebenso wie Bauarbeiter und Saisonarbeiter.