Bischof Heinrich Timmerevers verstehe sie als Ermutigung, die Seelsorge für queere Menschen im Sinne von Papst Franziskus weiter zu fördern, sagte Timmerevers der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Er hatte sich schon seit Längerem für eine Segnung homosexueller Paare ausgesprochen. Bislang war das in der katholischen Kirche nicht erlaubt.
Segensbedürftigkeit
Timmerevers erläuterte, die Grundsatzerklärung aus Rom "versucht einen pastoralen Balanceakt, der zum einen die Lehre der christlichen Ehe nicht vernachlässigt und zum anderen den Wert der Beziehungen von Menschen auch in gleichgeschlechtlichen Beziehungen hebt."
Der Text nehme realistisch in den Blick, dass Menschen segensbedürftig seien: "Segen – also kurz Danken und Bitten – wird nicht mehr darüber konditioniert, ob jemand allen moralischen Idealen gleichermaßen entspricht."
Nicht zu verwechseln mit Eheschließung
Die Grundsatzerklärung der vatikanischen Glaubensbehörde mit dem Titel "Fiducia supplicans" (deutsch: Das flehende Vertrauen) erlaubt es katholischen Priestern nunmehr, unverheiratete und homosexuelle Paare zu segnen. Dabei müsse aber eine Verwechslung mit einer Eheschließung ausgeschlossen werden. Die katholische Lehre, wonach die sexuelle Vereinigung nur innerhalb einer Ehe von Mann und Frau erlaubt sei, bleibe unverändert. Auch dürfe die Segnung nicht in einem gottesdienstlichen Rahmen erfolgen.