Eine Wiedergutmachung für erlittenes Leid könne dies nicht sein. Jüngst war bekannt geworden, dass ein Betroffener, der bislang 80.000 Euro erhalten hatte, 600.000 Euro vom Bistum Aachen verlangt.
Urteil des Landgerichts Köln
Er beruft sich unter anderem auf ein kürzlich ergangenes Urteil des Landgerichts Köln, das einem Mann, der als Kind von einem Priester missbraucht worden sein soll, 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte.
Dieses inzwischen rechtskräftige Urteil werde absehbar auch die kirchlichen Anerkennungsleistungen beeinflussen, so Frick. "Und das ist gut so."
Über die Höhe der in der Regel freiwilligen kirchlichen Zahlungen entscheidet die sogenannte Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA). Sie wurde 2021 von den deutschen Bischöfen eingesetzt.
Taten werden weiter aufgearbeitet
Insgesamt sind dem Bistum nach Angaben des Generalvikars bislang 250 Betroffene bekannt. 134 von ihnen hätten Anträge auf Anerkennung des Leids gestellt, die von der UKA geprüft worden seien.
Die Zahl der namentlich bekannten Beschuldigten und Täter liegt laut Frick bei 121. Darunter befänden sich 110 Kleriker und Ordensschwestern. Bei den weiteren elf handele es sich um Hausmeister, Küster, Lehrer und Erzieher.
Frick zufolge arbeitet das Bistum die Taten weiter auf. Als konkrete Maßnahmen nennt er eine Neuausrichtung der Priesterausbildung, den konsequenten Einsatz bestehender Schutzkonzepte in allen Pfarreien und Einrichtungen sowie die weitere Professionalisierung von Intervention und Prävention.
"Die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt ist kein Projekt, keine kurzfristige Maßnahme, sondern eine Frage der Haltung von uns allen", schreibt er. "Aufarbeitung sexualisierter Gewalt bleibt ein Thema für die Kirche und die ganze Gesellschaft."