Das Bistum Augsburg will nun doch 150.000 Euro an einen Missbrauchsbetroffenen zahlen. Die Diözese verwies am Dienstag auf "neue, zusätzliche Gegebenheiten in diesem Fall".
Dieser hatte kurz vor Weihnachten für Schlagzeilen gesorgt. Der WDR hatte berichtet, die auf Beschluss der deutschen Bischöfe eingerichtete Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) habe einem Betroffenen 150.000 Euro Entschädigung zugesprochen. Das Bistum Augsburg weigere sich aber, diese Summe zu zahlen. Es handelte sich um die erste öffentlich bekanntgewordene Auseinandersetzung dieser Art.
Alle offenen Fragen geklärt
Das Bistum hatte zunächst erklärt, bei sechsstelligen Summen handle es sich nicht mehr nur um Anerkennungs-, sondern um "Schmerzensgeldzahlungen". Die finanziellen Möglichkeiten der Bistümer dürften nicht außer Acht gelassen werden. Zudem sei das Verfahren noch nicht abgeschlossen.
Inzwischen hat die Diözese nach eigenen Angaben mit UKA-Vertretern alle noch offenen Verfahrens- und Kommunikationsfragen klären können.
"Der Berichterstatter für das Widerspruchsverfahren bei der UKA bewertet im konkreten Fall gegenüber der erstinstanzlichen Festlegung im Besonderen die negativen psycho-sozialen Folgen des Missbrauchsgeschehens für den Betroffenen als sehr gravierend", hieß es. "Das Bistum Augsburg wird daher die von der UKA festgelegte Summe in voller Höhe anweisen."
Weiter teilte die Diözese mit: "Die grundsätzliche Thematik der Dynamisierung der festgesetzten Leistungshöhen bei Leistungen in Anerkennung des Leids sieht das Bistum Augsburg als ein Thema an, das auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz weiter zu diskutieren ist."
Wegweisendes Urteil des Landgerichts Köln
Die seit 2021 tätige UKA soll darüber entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten.
Dazu nimmt sie Anträge der Betroffenen über Ansprechpersonen der Bistümer und Ordensgemeinschaften entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an. Bei einem Betrag von über 50.000 Euro müssen die jeweiligen Bistümer oder Orden zustimmen.
Im Juni 2023 hatte das Kölner Landgericht in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass das Erzbistum Köln einem Betroffenen 300.000 Euro zahlen muss. Anschließend kündigten bundesweit mehrere weitere Betroffene ähnliche Klagen an.