Unter Compliance versteht man in Unternehmen und Institutionen, dass die Leitung auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und internen Richtlinien sowie auf ethische Maßstäbe achtet.
Ähnliche Regeln zur Korruptionsvorbeugung wurden bislang nur im Bistum Münster erlassen.
Generalvikar oberster Compliance-Beauftragter
2019 hatte das Bistum Augsburg zunächst nur für seine Verwaltung solche Regeln aufgestellt. Die neuen Vorschriften gelten nun auch für die Beschäftigten in Kirchengemeinden und Kitas, insgesamt für gut 15.000 Angestellte, wie ein Bistumssprecher am Montag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte.
Als oberster Compliance-Beaufragter der Diözese wurde der Generalvikar bestimmt. Er wird in dieser Funktion durch die jeweiligen Beauftragten für sexuellen Missbrauch, körperliche Gewalt, Datenschutz sowie eine Augsburger Anwaltskanzlei unterstützt.
"Die Diözese Augsburt toleriert bei den im kirchlichen Dienst stehenden Mitarbeitern keinerlei Form von Bestechung oder Bestechlichkeit, Vorteilsannahme oder Vorteilsgewährung", heißt es etwa in Paragraf 6.
So dürfen keine Aufträge an Angehörige oder nahestehende Personen vergeben werden. Geschenke anzunehmen oder zu gewähren ist ohne weitere Genehmigung nur erlaubt, wenn ihr Anschaffungswert nicht mehr als 35 Euro beträgt. Das Angebot von Geldgeschenken muss uneingeschränkt dem Compliance-Beauftragten mitgeteilt werden.
Keine Vergünstigungen für Amtsträger
Amtsträgern wie staatlichen Beamten oder Richtern dürfen ausnahmslos keine Vergünstigungen gewährt werden. Sponsoring-Maßnahmen setzen einen schriftlichen Vertrag voraus.
Für Rechtsverletzungen oder Fehlverhalten im dienstlichen Kontext, wozu auch Diskriminierungen zählen, hat das Bistum ein Hinweisgebersystem eingerichtet, das auf Vertraulichkeit basiert.
Repressalien gegen Mitarbeiter, die solche Hinweise geben, sind verboten. Bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Falschmeldung müssen die Hinweisgeber jedoch den entstandenen Schaden ersetzen.
Die 2019 für die Bistumsverwaltung aufgestellten Regeln führten 2021 dazu, dass sich die Diözese von drei Führungskräften trennte. Nach KNA-Informationen gab es damals interne Hinweise auf persönliche Bereicherung und Mobbing.