Damit würden die Mehreinnahmen bei der Kirchensteuer, die sich aus der im September an Arbeitnehmer gezahlten Energiepauschale ergeben, an die von der Krise besonders betroffenen Menschen weitergegeben. Das Bistum folgt damit einer Empfehlung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Deutschen Bischofskonferenz.
Menschen, die nur über Sozialleistungen oder ein geringes Einkommen verfügen und in Not geraten, können sich laut Bistum an die Beratungsstellen von Caritas und dem Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) vor Ort wenden.
Stromspar-Check der Caritas ausweiten
Einzelfallhilfen würden vor allem für Nachzahlungsforderungen der Energieversorger und erhöhte Kosten für Heizmaterial gewährt. Ein Teil der Summ werde auch verwendet, um Beratungsangebote wie den Stromspar-Check der Caritas auszuweiten.
Dabei kommen Berater ins Haus, prüfen den Energieverbrauch und suchen nach Einsparmöglichkeiten.
Die sogenannte Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ist Teil der Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung. Sie wurde überwiegend im September über die Arbeitgeber ausgezahlt. Die Pauschale ist zwar sozialabgabenfrei, aber einkommensteuerpflichtig. Da die Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben wird, haben die Kirchen automatisch mehr eingenommen.