Er äußerte sich gegenüber dem Münsteraner Internetportal kirche-und-leben.de.
Die freiwillige kirchliche Zahlung entspricht exakt jener Summe, zu deren Zahlung das Landgericht Köln 2023 das dortige Erzbistum in einem wegweisenden Schmerzensgeld-Prozess verurteilt hatte.
Im Zahlungssystem der Kirche für Missbrauchsopfer entscheidet seit 2021 eine von den Bischöfen eingesetzte Kommission über die Höhe der Anerkennungsleistungen. Missbrauchsbetroffene halten die zugesprochenen Summen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) oft für zu niedrig. So erhielt der Betroffene im Kölner Fall von der Kirche nur 25.000 Euro, woraufhin er das Erzbistum wegen Amtshaftung auf eine sechsstellige Geldsumme verklagte.
Man orientiere sich am oberen Bereich
Die UKA ihrerseits betont, dass sie sich "am oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder" orientiere. Nach dem Kölner Richterspruch hieß es seitens der Bischöfe, dass sie eine "deutliche Dynamisierung der Bescheidhöhen" durch die UKA erwarteten.
Das Bistum Münster zahlte bisher 6,2 Millionen Euro an Betroffene sexualisierter Gewalt in Anerkennung ihres Leids, wie Baumers dem Internetportal sagte. Das Geld sei an 247 Personen gegangen. Bei der Person, die 300.000 Euro erhalten habe, gehe es um "schwersten sexuellen Missbrauch über einen längeren Zeitraum".
25 mal mehr als 50.000 Euro gezahlt
Vor wenigen Tagen hatte das Bistum Augsburg erst nach erneuten Beratungen zugestimmt, in einem Fall 150.000 Euro zu zahlen. Bei Beträgen von mehr als 50.000 Euro müssen die jeweiligen Bistümer oder Orden zustimmen. Münster sei bisher "in allen Fällen der UKA gefolgt", betonte Baumers. Das Bistum habe bislang in 25 Fällen einen Betrag über 50.000 Euro an Betroffene gezahlt.