Generalvikar Michael Fuchs meldete am Donnerstag "Vollzug" der von der Deutschen Bischofskonferenz vor einigen Jahren verabredeten Transparenzoffensive.
Zum Geschäftsjahr 2017 liegen nun auch für Bistum, Domkapitel, Emeritenanstalt, Domspatzen, Domkustodei und Diözesan-Caritasverband uneingeschränkte Testate der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG vor.
Gesamtes Eigenkapital: fast 1,7 Milliarden Euro
Für andere Institutionen wie den Bischöflichen Stuhl, die Schulstiftung, die Katholische Hochschule für Kirchenmusik und die Katholische Jugendfürsorge (KJF) wurden zum zweiten Mal aktuelle Zahlenwerke präsentiert. Erfasst sind insgesamt 20 Rechtsträger.
Das gesamte Eigenkapital aller Organisationseinheiten beläuft sich demnach auf fast 1,7 Milliarden Euro. Davon entfallen fast 900 Millionen auf das Bistum als Körperschaft selbst, gefolgt von der KJF (317 Millionen), der Schulstiftung (191 Millionen) und dem Bischöflichen Stuhl (120 Millionen). Fast die Hälfte des bilanzierten Eigenkapitals besteht aus zweckgebundenen Rücklagen.
Rücklagen für Pensionen und Gebäude
Rund 745 Millionen Euro hat allein das Bistum angelegt, um künftig auch bei geringeren Kirchensteuereinnahmen unter anderem die Pensionen von Priestern und anderen Mitarbeitern sowie die Instandhaltung von Gebäuden schultern zu können.
Ohne Rücklagen beträgt das Nettovermögen aller erfassten Organisationseinheiten zusammen eine knappe dreiviertel Milliarde Euro.
Solide wirtschaftliche Lage des Bistums
Das Bistum hat 2017 mit einem positiven Ergebnis von fast 84 Millionen Euro abgeschlossen. Der erzielte Jahresüberschuss "liegt deutlich über unseren Erwartungen", sagte Finanzdirektor Alois Sattler. Er resultiere vor allem aus einem Plus bei der Kirchensteuer und der Tatsache, dass im Jahreslauf nicht alle im Haushaltsplan angesetzten Mittel abgerufen worden seien.
Der Überschuss wurde zur Risikovorsorge vollständig zurückgelegt. Sattler bezeichnete die wirtschaftliche Lage des Bistums als "solide".
Keine kurzfristigen Gewinne
Das Bistum Regensburg spekuliert demnach nicht auf kurzfristige Gewinne, weder mit Hedgefonds noch mit Rohstoffen oder Private Equity-Produkten.
Festverzinsliche Anlagen dürfen nur bei deutschen Emittenten in Euro getätigt werden, Industrieanleihen sind verboten.