Das Verfassungsgericht des Landes hat laut örtlichen Medienberichten am Freitag ein bereits bestehendes Kopftuchverbot bestätigt.
Das Gericht in Sarajevo entschied damit gegen eine junge muslimische Soldatin, die sich geweigert hatte, ihren Hidschab abzulegen und infolge dessen aus dem Dienst ausgeschieden war.
Urteilsbegründung mit Neutralitätsgebot
Die Richter begründeten ihr Urteil mit dem Neutralitätsgebot, dass die Armee auch nach außen repräsentieren müsse. Unterdessen kündigte die Ex-Soldatin den Gang nach Straßburg an, den Sitz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Bereits in der Vergangenheit hatte es Berichte über kulturell-religiöse Differenzen in der Armee Bosnien-Herzgowinas gegeben. Die Soldatinnen und Soldaten stammen aus verschiedenen Volksgruppen und bekennen sich neben dem Islam auch zum Katholizismus und dem orthodoxen Christentum.
Ethnie und Religion lieferten das Motiv für den Bosnienkrieg (1992-95), bei dem mehr als 100.000 Menschen getötet wurden. Diese Woche begingen die Vereinten Nationen den ersten internationalen Gedenktag für die Opfer des Srebrenica-Massakers (1995).