Bundesgericht verhandelt über Motorradhelm-Dispens für Sikh

Religiöse Überzeugung vor Sicherheit?

Kann es aus religiösen Gründen eine Befreiung von der Pflicht zum Tragen eines Motorradhelms geben? Darüber verhandelt an diesem Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Motorradfahrer hält seinen Helm in der Hand  / © Virojt Changyencham  (shutterstock)
Motorradfahrer hält seinen Helm in der Hand / © Virojt Changyencham ( shutterstock )

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt an diesem Donnerstag den Fall eines Sikh, der entsprechend den Regeln seiner Religion einen Turban trägt und nun eine Ausnahmegenehmigung in Sachen Schutzhelmpflicht einklagt.

Eingriff in Religionsfreiheit?

Der Kläger sieht es als Eingriff in seine Religionsfreiheit, wenn er zum Motorradfahren seine religiöse Kopfbedeckung abnehmen muss. Die beklagte Stadt Konstanz lehnte den Antrag mit der Begründung ab, die Ausnahmegenehmigung könne nur aus gesundheitlichen Gründen erteilt werden.

Neue Entscheidung zu Antrag

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verpflichtete die Stadt, über den Antrag erneut zu entscheiden. Der Kläger habe zwar keinen Anspruch auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung, jedoch beruhe die Verweigerung "auf einer fehlerhaften Ermessensausübung", so das Gericht. Gesundheitliche Gründe dürften in einem solchen Fall nicht großzügiger behandelt werden als religiöse Gründe.


Quelle:
KNA