Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt an diesem Donnerstag den Fall eines Sikh, der entsprechend den Regeln seiner Religion einen Turban trägt und nun eine Ausnahmegenehmigung in Sachen Schutzhelmpflicht einklagt.
Eingriff in Religionsfreiheit?
Der Kläger sieht es als Eingriff in seine Religionsfreiheit, wenn er zum Motorradfahren seine religiöse Kopfbedeckung abnehmen muss. Die beklagte Stadt Konstanz lehnte den Antrag mit der Begründung ab, die Ausnahmegenehmigung könne nur aus gesundheitlichen Gründen erteilt werden.
Neue Entscheidung zu Antrag
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verpflichtete die Stadt, über den Antrag erneut zu entscheiden. Der Kläger habe zwar keinen Anspruch auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung, jedoch beruhe die Verweigerung "auf einer fehlerhaften Ermessensausübung", so das Gericht. Gesundheitliche Gründe dürften in einem solchen Fall nicht großzügiger behandelt werden als religiöse Gründe.