Laut dem Bericht sollen sich Ausreisepflichtige in Gemeinschaftsunterkünften künftig abmelden, wenn sie diese zwischen Mitternacht und sechs Uhr morgens verlassen. Bei einem Verstoß gegen diese Anzeigepflicht drohe Haft, so die Zeitung.
In Hessen und Niedersachsen gibt es demnach eine solche "Nachtzeitverfügung" bereits. Der vermehrte Einsatz solcher Verfügungen sei erforderlich, "um dem Phänomen des Untertauchens wirkungsvoll zu begegnen", heißt es in dem Dokument.
Vorschlag: Post abholen nur noch mit Chipkarte
Weiter schlägt das Innenministerium vor, dass Geflüchtete in Aufnahme- und Rückführungszentren ihre Post nur noch mit einer Chipkarte abholen können. Diese registriere, wann abgelehnte Asylsuchende den Abschiebebescheid erhalten haben. Ebenso sollen laut dem Maßnahmenkatalog mit Fluggesellschaften Vereinbarungen getroffen werden, die Zahl der Plätze für Abschiebungen zu erhöhen und diese ohne konkrete Personenzuordnung als "No-name-Buchung" zu vergeben. Tauche ein Flüchtling vor seiner Abschiebung unter, könne ein anderer an seiner Stelle an Bord geschickt werden. Auch sei geplant, in Gemeinschaftsunterkünften und Ankerzentren Ärzte nicht nur tageweise, sondern fest anzustellen. Auf diese Weise könne bei abgelehnten Asylsuchenden schneller die "Reisefähigkeit" geprüft werden, hieß es.
Nach Informationen der "Bild am Sonntag" aus dem Bundesinnenministerium wurden im vergangenen Jahr 39.160 Wiedereinreisesperren gegen abgeschobene und kriminelle Flüchtlinge verhängt. In diesem Jahr gab es laut der Zeitung bis Ende Oktober 29.790 Einreisesperren.