Wie aus der Erläuterung der Ausschüsse hervorgeht, soll die Straßenverkehrsordnung um eine Vorschrift ergänzt werden "nach der eine Verdeckung oder Verhüllung des Gesichts der das Kraftfahrzeug führenden Person zur Gewährleistung der Identitätsfeststellung verboten ist".
Karnevalisten aufgepasst
Unter das Verbot fallen demnach das Tragen von Masken, Schleiern und Hauben, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile wie Auge, Nase, Mund verdecken. Mit Blick auf die fünfte Jahreszeit müssten sich Karnevalisten wappnen. Als Bußgeld sind 60 Euro vorgesehen.
Das Verbot soll laut Bundesverkehrsministerium eine effektive Verkehrsüberwachung ermöglichen, die mehr und mehr automatisiert, beispielsweise von sogenannten Blitzern, durchgeführt wird. Ausgenommen von der Neuregelung sind Motorradfahrer aufgrund der Helmpflicht.