Bundesregierung fordert umfassende Aufarbeitung 

"Keine rein innere Angelegenheit der Kirche"

Die Bundesregierung erwartet eine umfassende und transparente Aufarbeitung der Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche. Das Gutachten von Donnerstag sei ein wichtier Schritt, dem aber weitere Schritte folgen müssten.

Symbolbild Missbrauch (shutterstock)

Die Bundesregierung erwartet eine umfassende und transparente Aufarbeitung der Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche. Das am Donnerstag vorgestellte Gutachten für die Erzdiözese München und Freising mache erneut "auf erschütternde Weise das Ausmaß des Missbrauchs und der Pflichtverletzung kirchlicher Würdenträger deutlich", sagte eine Regierungssprecherin am Freitag in Berlin. "Der Missbrauch und der anschließende Umgang damit machen fassungslos". Umso dringender seien die vollständige Aufklärung und Aufarbeitung.

Missbrauchsgutachten: Schwere Vorwürfe gegen Benedikt XVI. und Kardinal Marx

Das lange erwartete Missbrauchsgutachten für das Erzbistum München-Freising belastet amtierende und frühere Amtsträger schwer, darunter auch den emeritierten Papst Benedikt XVI.

Joseph Ratzinger habe sich in seiner Amtszeit als Münchner Erzbischof (1977-1982) in vier Fällen fehlerhaft verhalten, heißt es in der am Donnerstag in München vorgestellten Untersuchung der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW). Erzbischof Kardinal Reinhard Marx, werfen die Anwälte unter anderem vor, sich nicht ausreichend um Fälle sexuellen Missbrauchs gekümmert zu haben.

Münchner Missbrauchsgutachten / © Sven Hoppe/DPA-Pool (KNA)
Münchner Missbrauchsgutachten / © Sven Hoppe/DPA-Pool ( KNA )

Das vorgelegte Gutachten sei dafür "ein wichtiger Schritt, dem aber weitere Schritte folgen müssen". Entscheidend sei, dass das Vertrauen in den Aufarbeitungswillen der katholischen Kirche und von einzelnen Würdenträgern gestärkt werde.

Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums betonte, dass das Thema keine rein innere Angelegenheit der Kirche sei. Wo sich auch heute noch Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten ergeben, müssten die zuständigen Strafverfolgungsbehörden diese selbstverständlich ermitteln und konsequent verfolgen. Die zuständigen Behörden hätten nach der Veröffentlichung des Gutachtens ja auch schon weitere Ermittlungen aufgenommen.

Quelle:
KNA