Bundestag berät über Stichtagsverschiebung im Stammzellgesetz

Endspurt

Eine neue Stichtagregelung im Stammzellengesetz wäre nach Ansicht des Präsidenten des Komitees deutscher Katholiken, Hans-Joachim Meyer, falsch. "Grundsätzlich verstößt nach unserer Überzeugung jeder Verbrauch von menschlichen Embryonen für Forschungszwecke gegen den Schutz des menschlichen Lebens", sagte Meyer der in Hannover erscheinenden "Neuen Presse" (Dienstagausgabe). Bereits die Festlegung des jetzigen Stichtags sei ein "ethischer Kompromiss" gewesen. "Würde man diesen Stichtag verschieben, so bestünde die Gefahr, dass speziell für Forschungszwecke Embryonen erzeugt und verbraucht würden", sagte Meyer.

 (DR)

Überdies wäre die Versuchung groß, "bald eine erneute Verschiebung des Stichtages zu fordern", sagte der Präsident des Komitees deutscher Katholiken. Dadurch könnte aber der Embryonenschutz und mithin der Schutz menschlichen Lebens "bis zur Wirkungslosigkeit" durchlöchert werden. Der Schutz menschlichen Lebens müsse aber der oberste Grundsatz der Mitmenschlichkeit bleiben. "Wird dieser Grundsatz für einen Zweck aufgegeben, dann müssen schwerwiegende Folgen befürchtet werden", betonte Meyer.

Keine Grundlagenforschung ohne neuen Stichtag?
Der Parlamentarische Staatssekretär im Forschungsministerium, Thomas Rachel (CDU), sieht dringenden Bedarf nach einer Verschiebung des Stichtags zur Forschung mit embryonalen Stammzellen. "Grundlagenforschung soll in Deutschland möglich bleiben", sagte Rachel der "Passauer Neuen Presse". Die Wissenschaft verweise darauf, dass die bisher zur Verfügung stehenden Stammzelllinien nicht für eine international vergleichbare und kooperationsfähige Forschung ausreichten. Daher plädiere er "für die Verschiebung des Stichtags auf den 1. Mai 2007".

Entscheidend sei allerdings, "dass wir bei den Grundlinien des im Jahr 2002 gefundenen Kompromisses bleiben: Ein Anreiz, im Ausland neue Stammzelllinien aus Embryonen herzustellen, soll ausgeschlossen sein", sagte Rachel. Er betonte: "Damit wird kein einziger Embryo berührt."

Drei fraktionsübergreifende Anträge
Der Bundestag wird am Donnerstag das Stammzellgesetz in erster Lesung beraten. Neben der Forderung nach Abschaffung der Stichtagsregelung, die über 90 Abgeordnete unterzeichnet haben, gibt es weitere drei fraktionsübergreifende Anträge. Über 100 Abgeordnete aus allen Fraktionen wollen die Beibehaltung des geltenden Stammzellgesetzes mit dem Stichtag 1. Januar 2002.

Weiterhin gibt es einen fraktionsübergreifenden Gruppenantrag zur Verschiebung der Stichtagsregelung auf den 1. Mai 2007. Ein vierter Antrag sieht ein Verbot jeglicher Forschung mit embryonalen Stammzellen vor.


Mehr zum Thema