Bundestag stimmt über Gesetz zum Schutz vor Missbrauch ab

Stärkung des Kinderschutzes

Der Bundestag wird kurz vor dem Ende der Wahlperiode noch über das Gesetz zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt abstimmen. Der Gesetzentwurf zur Beratung steht auf der Tagesordnung des Parlaments.

Symbolbild Ein Kind auf einer Straße / © ANDREI_SITURN (shutterstock)

Üblicherweise werden Gesetzentwürfe zur Abstimmung erst dann aufgesetzt, wenn eine Mehrheit absehbar ist. Wie der Evangelische Pressedienst (epd) aus Verhandlerkreisen erfuhr, ist das bei dem Gesetz der Fall.

Stärkung der Missbrauchsbeauftragten und Betroffenenrechte

Kern des "Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" ist die Aufwertung und gesetzliche Verankerung des Amtes der unabhängigen Missbrauchsbeauftragten (UBSKM). Das Gesetz soll außerdem die Rechte der Betroffenen stärken und dazu beitragen, ihnen eine individuelle Aufarbeitung des Unrechts zu ermöglichen. Dazu ist ein Recht auf Akteneinsicht bei Jugendämtern vorgesehen.

Der Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte bereits im vergangenen April das Bundeskabinett passiert, war aber vor dem Aus der Ampel-Koalition nicht mehr final im Bundestag beraten worden. Die Sachverständigenanhörung fand zwei Tage vor dem Bruch der Koalition aus SPD, Grünen und FDP statt.

Gefahr sexualisierter Gewalt im Netz steigt

Rostock (dpa) - Im Internet nimmt die sexualisierte Gewalt unter Jugendlichen nach Einschätzung der Rechtsanwältin und Initiatorin der Bundesjugendkonferenz Medien zu. "Es herrscht große Ratlosigkeit bei den Kindern und Jugendlichen, aber auch bei Eltern und Lehrenden, wie man damit umgeht", sagte sie bei der sechsten Bundesjugendkonferenz Medien am Freitag in Rostock.

Sie werde immer häufiger bei Delikten sexualisierter Gewalt unter Jugendlichen zu Rate gezogen.

Ein trauriges Kind / © JACEK SKROK (shutterstock)