Üblicherweise werden Gesetzentwürfe zur Abstimmung erst dann aufgesetzt, wenn eine Mehrheit absehbar ist. Wie der Evangelische Pressedienst (epd) aus Verhandlerkreisen erfuhr, ist das bei dem Gesetz der Fall.
Stärkung der Missbrauchsbeauftragten und Betroffenenrechte
Kern des "Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" ist die Aufwertung und gesetzliche Verankerung des Amtes der unabhängigen Missbrauchsbeauftragten (UBSKM). Das Gesetz soll außerdem die Rechte der Betroffenen stärken und dazu beitragen, ihnen eine individuelle Aufarbeitung des Unrechts zu ermöglichen. Dazu ist ein Recht auf Akteneinsicht bei Jugendämtern vorgesehen.
Der Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte bereits im vergangenen April das Bundeskabinett passiert, war aber vor dem Aus der Ampel-Koalition nicht mehr final im Bundestag beraten worden. Die Sachverständigenanhörung fand zwei Tage vor dem Bruch der Koalition aus SPD, Grünen und FDP statt.