Bundestagsdebatte über Werbeverbot für Abtreibungen

Streit um Paragraf 219a hält an

Der Bundestag hat am Freitag den Entwurf für eine Reform des Werbeverbots für Abtreibungen beraten. Die Koalition hatte sich nach langem Ringen darauf geeinigt. Von der Opposition kommt Kritik - Grünen und Linken geht der Entwurf nicht weit genug. 

Gesetzestext des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch / © Harald Oppitz (KNA)
Gesetzestext des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch / © Harald Oppitz ( KNA )

Der Paragraf 219a bleibe weiter bestehen, bedauerte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws, bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs. Der Kompromiss diene weder Schwangeren in Notsituationen noch Ärzten, die Abtreibungen durchführten und nach wie vor kriminalisiert werden könnten.

Der Kompromiss, auf den sich die Regierungsfraktionen nach einer monatelangen Debatte einigten, ist eine Ergänzung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. Diese sieht unter anderem vor, dass Ärzte und Krankenhäuser etwa auf ihrer Internetseite darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen durchführen. Zudem soll die Bundesärztekammer eine ständig aktualisierte Liste der Ärzte und Krankenhäuser erstellen, die Abbrüche durchführen.

Abstimmung kommende Woche?

Das Kabinett hatte den Entwurf in der vergangenen Woche beschlossen. Bereits am Montag soll es im Bundestag eine Anhörung von Sachverständigen dazu geben. In der kommenden Woche könnte der Bundestag dann über das Gesetz abstimmen.

Auch die FDP und die Linken bemängelten den Entwurf. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP, Stephan Thomae, bezeichnete den erreichten Kompromiss als "verfassungsrechtlich fragwürdig2. Sollte es keine Änderungen geben, behalte sich die FDP einen Normenkontrollantrag an das Bundesverfassungsgericht vor.

Bessere Situation für Schwangere und Ärzte

Die Regierungsfraktionen verteidigten den Kompromiss. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sagte, die Ergänzung verbessere die Situationen von Schwangeren, aber auch von Ärzten.

Schwangere hätten über das Internet aus seriöser Quelle immer eine aktuelle Liste zur Verfügung, auf der die Ärzte aufgelistet seien, die eine Abtreibung durchführten. Die AfD betonte, sie sehe keinen Anlass, an dem Gesetz etwas zu ändern.

Kritik an extremen Abtreibungsgegnern

Parlamentarier der Grünen, der Linken, aber auch der Union übten Kritik an extremen Abtreibungsgegnern. Diese gingen immer "militanter" vor und belagerten Abtreibungspraxen und schüchterten Schwangere ein, so die Linken-Abgeordnete Cornelia Möhring. Die rechtspolitische Sprecherin der Union, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), betonte, auch sie hege keine Sympathien für Menschen, die im Internet nach Ärzten suchten, die Abtreibungen durchführten, um sie anzuzeigen.

Auch im Bundesrat war das Werbeverbot für Abtreibungen am Freitag Thema. Dort sieht eine Initiative der SPD-geführten Bundesländern die komplette Abschaffung des Paragrafen vor.

Diskussion um Studie

Zudem schalteten sich Verbände in den Streit über die vom Bundesgesundheitsministerium geplante Studie zu den psychischen Folgen von Abtreibungen ein. Die Aktion "Lebensrecht für Alle" (ALfA) sprach sich für eine solche Studie aus, die Evangelischen Frauen in Deutschland dagegen. "Das Ergebnis soll dazu dienen, die Aufklärung und Behandlung zu verbessern und Risiken zu mindern", teilte die ALfA-Bundesvorsitzende Alexandra Linder mit. Der evangelische Verband betonte dagegen, die Folgen von Schwangerschaftsbrüchen seien ausreichend belegt.

Von Seiten der Kirchen hatte es unterschiedliche Reaktionen auf den Kompromiss gegeben. Während die Deutsche Bischofskonferenz erklärte, die Reform sei überflüssig, weil es bereits jetzt ausreichend Informationen gebe, sprach das Zentralkomitee der deutschen Katholiken von einem tragfähigen Kompromiss. Zufrieden äußerte sich auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD).


Quelle:
KNA