Laut Staatsanwaltschaft Tübingen gibt es einen rechtskräftigen Strafbefehl des Amtsgerichts Rottenburg gegen den Mann "wegen des Tatvorwurfs der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen". Personen gelten als vorbestraft, wenn die Strafe 90 Tagessätze übersteigt; bei dem Mann ging es um 50 Tagessätze.
Vorwurf der Grenzverletzung
ACV-Präsidentin Judith Kunz bestätigte auf Anfrage die Freistellung, wollte aber keine Auskunft darüber geben, ob der Mann weiter Gehalt bezieht. Unter Verweis auf Persönlichkeitsrechte wollte sie sich auch nicht dazu äußern, wie ihr Verband sich weiter verhalten will.
Vorwürfe sexueller Grenzverletzungen beziehen sich auf die Zeit, als der Mann Lehrtätigkeiten an den Unis Tübingen und Frankfurt ausübte.
Zudem gibt es Medien-Veröffentlichungen dazu, dass der ACV werbend auf Corona-Tests einer Firma hingewiesen habe, bei der der Mann laut Homepage als Geschäftsführer tätig ist. Der vom ACV Freigestellte war für die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) nicht für eine Anfrage zu erreichen. Gegenüber anderen Medien soll er von rufschädigenden Kampagnen gegen seine Person gesprochen haben.