Das Kürzen und Streichen von Hartz-IV-Bezügen ist in Teilen verfassungswidrig: Zu diesem Urteil kam das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Bezieher des Arbeitslosengeldes II, die Auflagen der Jobcenter nicht erfüllen, dürfen künftig nicht mehr so schnell und weitreichend sanktioniert werden.
Sozialverbände hatten die Kürzungen seit langem kritisiert. In einer gemeinsamen Erklärung forderten nun die Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Diakonie Deutschland und der Paritätische Wohlfahrtsverband, die bestehenden Sanktionsregelungen im Hartz-IV-System ganz aufzuheben. Durch solche Sanktionen würde das Lebensnotwendige gekürzt und soziale Teilhabe unmöglich gemacht, erklärten die Unterzeichner, zu denen auch 50 Einzelpersonen aus Verbänden, Organisationen und Parteien gehören.
Sanktionen verstoßen gegen UN-Kinderrechtskonvention
Sie kritisierten besonders die strengeren Sanktionen gegen unter 25-Jährige. Diese seien kontraproduktiv und trieben junge Menschen ins Abseits, so der AWO-Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler. Das Deutsche Kinderhilfswerk sprach sich für eine vollständige Abschaffung der Sanktionen für Familien mit Kindern aus. Von den Kürzungen der Bezüge ihrer Eltern seien Monat für Monat zehntausend Kinder und Jugendliche betroffen, so die Organisation. Das verstößt nach Einschätzung des Kinderhilfswerks gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebene Recht auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen.
Dass Sanktionierungen nach dem Urteil des Verfassungsgerichts grundsätzlich möglichen bleiben, befürwortete die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. "Notwendige und praktikable Sanktionsmöglichkeiten waren und bleiben nach diesem Urteil zu Recht mit dem Grundgesetz vereinbar", hieß es in einer Mitteilung der Vereinigung aus Berlin.
Der Sozialverband Caritas erklärte, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hätte den Sanktionen "einen Riegel vorgeschoben". "Bestrafung ist der falsche Weg. Wir müssen Menschen befähigen, wieder am Arbeits- und Gesellschaftsleben teilzunehmen", sagte der Kölner Diözesan-Caritasdirektor, Frank Johannes Hensel.
Sanktionen gegen junge Erwachsene abschaffen
Gerade im Umgang mit arbeitslosen jungen Menschen sehe die Caritas jedoch weiter Handlungsbedarf. Ähnlich äußerte sich Vorsitzende des Bundes der katholischen Jugend (BDKJ), Lisi Maier. "Die verschärften Sanktionen für junge Erwachsene gehören umgehend abgeschafft", mahnte sie.
Der VdK nimmt nach der Urteilsverkündung nun den Gesetzgeber in der Pflicht. Er müsse die gültige Rechtslage schnell verändern und sie grundgesetzkonform gestalten. Vdk-Präsidentin Verena Bentele bezeichnete das Urteil als "wichtiges Signal an die Politik, dass es kein 'Weiter so' bei den Sanktionen geben kann".
Hartz-IV-System ändern
Das Verfassungsgericht forderte den Gesetzgeber zu entsprechenden Änderungen auf, setzte ihm jedoch keine zeitliche Frist.
Der Armutsforscher Christoph Butterwege hält Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher für überholt. Es stelle sich die Frage, "wie zweckmäßig Sanktionen in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik des 21. Jahrhunderts sind", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung" noch vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Soziale Ungleichheit
Die unsägliche Rohrstock-Pädagogik des Kaiserreichs habe sich überlebt, so der Politikwissenschaftler weiter. "Mit alttestamentarischer Strenge bewirkt man keine Verhaltensänderung im positiven Sinne, sondern eher das Gegenteil. Junge Menschen unter 25 Jahren führt man durch massiven Druck nicht etwa auf den rechten Weg, sondern veranlasst sie höchstens, sich zu überschulden oder mit Kleinkriminalität durchs Leben zu schlagen", so der Experte.
Butterwege kritisierte zudem, die Sanktionen hätten auch die soziale Ungleichheit in Deutschland verschärft: "Überdurchschnittlich oft sind Menschen davon betroffen, die sich aufgrund psychischer Erkrankungen, eines niedrigen Bildungsgrades und anderer Beeinträchtigungen nicht zur Wehr setzen können. Weniger sozial Benachteiligte wie Akademiker erheben häufig erfolgreich Widerspruch beim Jobcenter und klagen mit hohen Erfolgschancen gegen ihre Sanktionen."
KAB für Neufassung von Hartz-IV-Regelungen
So erklärte die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), dieses Instrument treffe in vielen Fällen Menschen, "die keine Strafen, sondern individuelle Förderung beim Einstieg beziehungsweise beim Wiedereinstieg ins Erwerbsleben Hilfe benötigen". Unabhängig von dieser Entscheidung brauche es eine Neufassung der Hartz-IV-Regelungen, die sich am christlichen Menschenbild und den Prinzipien der katholischen Soziallehre orientiere.