Dies betreffe vor allem Menschen in Armut und ohnehinschwierigen Lebenssituationen. Die Ersatzfreiheitsstrafe stehe in diesen Fällen nicht in angemessenem Verhältnis zur Schuld, erklärte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa.
Eine anstehende Reform des Gesetzes zum Sanktionsrecht solle dies berücksichtigen. Die bisher im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Überarbeitung des Sanktionsrechts vorgesehenen Änderungen reichen aus Sicht der Caritas nicht aus. "Wir sind froh, dass die Regierung sich des Themas annimmt. Aber sie muss jetzt Nägel mit Köpfen machen", so Welskop-Deffaa. Der Bundestag hatte sich im Januar erstmals mit zwei Gesetzesentwürfen und drei Anträgen der Linksfraktion zum Thema befasst.
Man wisse, dass Geldstrafen für Menschen im Sozialleistungsbezug viel zu hoch bemessen seien, sagte die Caritas-Präsidentin. "Menschen, die jeden Cent dreimal umdrehen müssen und beim Schwarzfahren erwischt werden, können die Geldstrafe realistisch kaum durch Konsumverzicht aufbringen." Armut wirke sich bei ihnen damit strafschärfend aus.