Caritas NRW fordert Einigung statt Spaltung von Gesellschaft

Bekennung zur Pluralität und Vielfalt

Die Caritas Nordrhein-Westfalen ruft zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes zu Zusammenhalt auf. "Wir brauchen eine breite demokratische Mobilisierung, wir müssen stärker denn je als Demokratinnen und Demokraten zusammenstehen".

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland / © Norbert Neetz (epd)
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland / © Norbert Neetz ( epd )

So heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten 2Münsteraner Erklärung zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes" der fünf Caritasverbände in NRW. Ein respektvolles und gewaltfreies Miteinander sei wichtig für einen offenen und demokratischen Staat.

Einsatz für Nächstenliebe, Demokratie, Vielfalt und Toleranz

Die Caritas sehe es als einen zentralen Auftrag an, sich für Nächstenliebe, Demokratie, Respekt, Vielfalt und Toleranz einzusetzen, hieß es in der Erklärung mit dem Titel "Einen statt spalten". Dazu gehöre auch, sich gegen rechtsextreme Tendenzen zu positionieren, die für Ausgrenzung, Rassismus, Antisemitismus und einen völkischen Nationalismus stünden. "Demokratie bedeutet für uns, dass alle Menschen das Recht haben, ihre Meinung frei zu äußern, an Entscheidungsprozessen teilzunehmen und ihre Interessen zu vertreten."

Bekennung zur Pluralität und Vielfalt

Als christliche Organisation bekenne der katholische Wohlfahrtsverband sich zu Pluralität und Vielfalt, respektiere unterschiedliche Meinungen, Überzeugungen und Lebensweisen, hieß es in der Erklärung. Man wolle Dialog und die Toleranz zwischen verschiedenen Kulturen, Religionen und Identitäten fördern. Zur Caritas NRW gehören die Verbände der Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn.

Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 in Bonn verkündet. In dieser Woche sind dazu in NRW und bundesweit verschiedene Feierlichkeiten und Aktionen geplant. 

Grundgesetz

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es enthält die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben und ist so Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland. In insgesamt 146 Artikeln sind die Grundrechte der deutschen Bürger, die Aufgaben von staatlichen Institutionen und andere Gesetze verankert. Das Grundgesetz begrenzt staatliche Machtausübung durch demokratische Kontrolle.

Grundgesetz / © Jens Kalaene (dpa)
Grundgesetz / © Jens Kalaene ( dpa )
Quelle:
epd