Weniger Neuregelung als Klarstellung ist ein neues Dekret zu Messstipendien und Messintentionen vom vergangenen Sonntag, meint der Münchner Kirchenrechtler Martin Rehak. Mit der Regelung sollen aus seiner Sicht Missbräuche verhindert werden. Das sagte Rehak am Montag dem kirchlichen Internetportal "vaticannews.va".
Bei sogenannten Messstipendien oder Messintentionen bitten Gläubige Priester darum, eine Messe in einem besonderen Anliegen zu feiern, und spenden dafür einen gewissen Betrag. Das neue Dekret der Klerusbehörde tritt an Ostersonntag in Kraft. Es erneuert die bereits 1991 im Dekret "Mos iugiter" formulierten Regelungen zum Zusammenfassen von mehreren Messintentionen in einer einzigen Messfeier.
Überzählige Messstipendien abführen
"Diese Möglichkeit wird jetzt durch das neue Dekret noch mal in Erinnerung gerufen und bestätigt", unterstreicht Rehak. Damit verbunden sei auch die "altbekannte Klarstellung", dass der Zelebrant immer nur ein Stipendium behalten dürfe und die zuständigen Gremien der Bischöfe festlegten, wie das Geld der weiteren Stipendien verwendet werden solle. So müssten überzählige Messstipendien in jedem Fall abgeführt werden - beispielsweise durch Weitergabe "in die Mission" oder durch Sammlung in einem diözesanen Fonds.
In Gottesdiensten könne weiterhin auch an anderer Stelle an bestimmte Menschen gedacht werden. "Aber wenn das nicht im Kontext der klassischen Mess-Intention geschieht, dann darf dafür auch kein Messstipendium oder eine sonstige Gabe verlangt werden", erklärt Rehak. Sonst werde das als Missbrauch des Messstipendiums gewertet.
An anderer Stelle sei schon immer eine Abklärung nötig, erklärt Rehak - die aber wohl in der Praxis oft nicht getroffen worden sei: "Man darf nicht vermuten, dass ein Stipendiengeber mit einer Kumulation - also mit einer kollektiven Intention - einverstanden ist, sondern man muss das ausdrücklich thematisieren, und die Zustimmung muss ausdrücklich erfolgen." In der täglichen Praxis werde sich mit dem neuen Dekret letztlich kaum etwas ändern.