Die Verantwortlichen dächten offenbar nur in straf- oder kirchenrechtlichen Verteidigungsstrategien, kritisierte die Laienvertretung am Dienstag. Ethisch-moralische oder gar christliche Wertmaßstäbe spielten offenbar keine Rolle.
Generalvikar verteidigt Beförderung
Konkret geht es um den Düsseldorfer Pfarrer D., den der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki 2017 zum stellvertretenden Stadtdechanten ernannt hatte. Der Kölner Generalvikar Markus Hofmann verteidigte vergangene Woche die Beförderung, die mit Repräsentationsaufgaben für die Kirche auf Ortsebene verbunden ist.
Den einmaligen Vorfall im Jahr 2001 habe der Geistliche gestanden und bereut. Zudem habe es sich damals weder nach kirchlichem noch weltlichem Recht um eine Straftat gehandelt. Auf weitere Vorwürfe gegen den Geistlichen angesprochen sagte Hofmann, dass es sich dabei nur um anonyme und abgestrittene Vorhaltungen und Gerüchte gehandelt habe.
Die Menschen sehnten sich nach guten Hirten und tatkräftigen Verantwortungsträger, erklärte der Katholikenausschuss. "Stattdessen wird argumentiert, es sei rechtlich für einen Priester nicht verboten, die Prostitution eines minderjährigen Jungen auszunutzen."
Blick auf das Gercke-Gutachten
Das im März veröffentlichte Gutachten des Kölner Strafrechtlers Björn Gercke habe katastrophale strukturelle Mängel bei der Missbrauchsbekämpfung in der Personalverwaltung des Erzbistums aufgedeckt, so der Ausschuss. Die verantwortlichen Erzbischöfe, Weihbischöfe, Generalvikare, Personalleiter, Offiziale und Justiziare hätten die Mängel kennen und beseitigen müssen, dies aber nicht getan.
Ihr eindeutiges Organisationsverschulden habe aber rechtlich keine Konsequenzen. "Moral und Anstand werden so als Maßstab ausgeschaltet. Das darf nicht sein", betonte die Laienvertretung.