ZdK-Präsident kritisiert langsame Reaktion des Vatikan

"Das liegt schon seit Monaten da"

Der scheidende Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Thomas Sternberg, wirft dem Vatikan vor, in der Frage nach einer Verwaltungsgerichtsbarkeit bisher nur sehr langsam und unbefriedigend auf Vorschläge aus Deutschland zu reagieren.

Thomas Sternberg / © Harald Oppitz (KNA)
Thomas Sternberg / © Harald Oppitz ( KNA )

Im Deutschlandfunk sagte er am Freitagmorgen, diese schon lange bestehende Forderung nach mehr Gewaltenteilung habe auch die Deutsche Bischofskonferenz einstimmig übernommen und nach Rom geschickt. Doch "skandalöserweise ist das immer noch nicht beantwortet. Das liegt schon seit Monaten da." Eine ganze Reihe von deutschen Bischöfen habe unterdessen öffentlich gesagt, sie seien bereit, Macht abzugeben.

Eine erste Antwort aus Rom liegt inzwischen allerdings vor, wie der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick bei der letzten Vollversammlung des Reformprojekts Synodaler Weg am 2. Oktober berichtet hatte, ohne auf inhaltliche Details einzugehen. Dieses vom 21. Mai datierte Schreiben aus Rom, so Schick weiter, habe man in den entsprechenden Expertenkreisen und in der Bischofskonferenz diskutiert.

Fremdeln im Vatikan nichts ungewöhnliches

Anschließend habe der Vorsitzende, Bischof Georg Bätzing, einen Antwortbrief an Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin geschrieben, fügte Schick hinzu. Der Brief enthalte "noch einmal die Argumente für die Einführung" einer Verwaltungsgerichtsbarkeit, einer Strafgerichtsordnung und einer Disziplinarordnung sowie "das Angebot, weiter mit den römischen Behörden zu verhandeln".

Es sei nicht ungewöhnlich, dass die zuständigen Behörden im Vatikan "mit manchen unserer Vorstellungen 'fremdeln', denn sie sind für die Gesamtkirche zuständig und unsere Entwürfe sind in dieser Hinsicht durchaus herausfordernd", hatte Schick betont und ergänzt: "Wir warten jetzt auf eine Antwort und denken, dass sich in Gesprächen einiges erläutern lässt."

Neuerung schon seit Jahrzehnten gefordert

Eine kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit ist eine schon seit Jahrzehnten von Laien und Kirchenrechtlern geforderte Neuerung, die Gläubigen und Pfarrgemeinden mehr Beschwerderechte geben soll. Auch das Handeln der Bischöfe und die Einhaltung von Normen könnten dann wirksamer und unabhängig überprüft werden. Wer sich durch das Vorgehen eines katholischen Pfarramts, Dekanats oder bischöflichen Ordinariats in seinen Rechten verletzt fühlt, kann bislang nicht dagegen klagen.

In einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) hatte der erfahrene Kirchenrechtler Schick im Juni zu der Thematik gesagt, er hoffe, dass sich durch die Neuerungen in der Kirche ein "echtes Rechtsempfinden und eine Rechtskultur" entwickeln könne.


Quelle:
KNA
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