In der Debatte um die mögliche Rückkehr gefangener deutscher Mitglieder der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) hat die Bundesregierung die eigene Zuständigkeit betont. "Wir müssen uns mit dieser Angelegenheit befassen, weil auch deutsche Staatsangehörige betroffen sind", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Man stehe dazu in engem Austausch mit den USA und insbesondere auch mit Frankreich und Großbritannien.
"Das sind wir den Christen in Syrien schuldig"
Menschenrechtler warfen der Regierung indes Untätigkeit vor. Es sei kein Problem, in die nordsyrische Region zu fahren, sagte der Nahostexperte der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), Kamal Sido. "Doch Berlin müsste mit den von Kurden dominierten Sicherheitskräften zusammenarbeiten und solch ein offizieller Kontakt soll offenbar aus Rücksicht auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan nicht stattfinden." Es müsse wenigstens eine erkennungsdienstliche Erfassung der Extremisten geben, forderte Sido.
"Viele der gefangen gehaltenen IS-Mitglieder haben sich an Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt. Sie müssen unbedingt vor ein ordentliches Gericht gestellt werden", sagte Sido. "Das sind wir den Yeziden, Christen, Kurden und anderen Opfern der IS-Barbarei im Irak und in Syrien schuldig."
Sehr wenige Haftbefehle liegen vor
Nach Angaben eines Sprechers des Bundesinnenministeriums befindet sich eine größere zweistellige Zahl von Männern, Frauen und Kindern aus Deutschland im Gewahrsam der kurdischen Kräfte in Syrien. Die Menschen seien seit 2013 in das Kriegsgebiet Syrien/Irak gereist, um sich dort an der Seite von terroristischen Gruppen am Dschihad ("Heiliger Krieg") zu beteiligen. Es lägen nur sehr wenige Haftbefehle vor, auch liefen nur sehr wenige Ermittlungsverfahren.
Grundsätzlich hätten alle deutschen Staatsbürger ein Recht auf Einreise nach Deutschland - auch die, die im Verdacht stünden, für den IS gekämpft zu haben, sagte der Sprecher weiter. Sie müssten sich nach ihrer Rückkehr vor der deutschen Strafjustiz verantworten. Im Falle einer bevorstehenden Wiedereinreise würden umfangreiche Maßnahmen des Polizei- und Strafrechts geprüft. Zudem gebe es eine individuelle Gefährdungseinschätzung.
Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes ergänzte, dass es keinen konsularischen Zugang zu Deutschen in der Region gebe. Auch fehle es an Möglichkeiten, Informationen zu Gefangenen zu überprüfen, etwa was die Staatsangehörigkeit von Kindern angehe. Kurdische nichtstaatliche Akteure seien keine verbindlichen Ansprechpartner für Deutschland.
Druck von US-Präsident Trump
US-Präsident Donald Trump hatte am Wochenende europäische Länder wie Deutschland, Frankreich und Großbritannien aufgerufen, mehr als 800 in Syrien gefangene IS-Kämpfer aufzunehmen und vor Gericht zu stellen. Wenn die Verbündeten nicht reagierten, drohte Trump, die Personen freizulassen.
Von den rund 1.050 nach Kenntnis des Innenministeriums ins Kriegsgebiet gereisten Deutschen ist bislang ein Drittel wieder zurückgekehrt. Schätzungsweise rund 200 wurden getötet. Aktuell befänden sich noch 270 deutsche Frauen und Kinder in Syrien und im Irak. Dreiviertel der Kinder seien unter drei Jahre alt und damit vermutlich im Kriegsgebiet geboren.
Nach Angaben der autonomen Selbstverwaltung in Nordsyrien werden mehr als 800 IS-Kämpfer sowie 900 Frauen und 1.200 Kinder aus 44 Ländern in der Region gefangen gehalten.